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Chronik

Neue Details im Raiffeisen-Betrugsfall

Im Betrugsfall um das Raiffeisen Lagerhaus am Klagenfurter Südring laufen die Ermittlungen. Der Hauptverdächtige ist in Untersuchungshaft und legte ein Teilgeständnis ab. Das bestätigt der Anwalt dem ORF. Das Nachrichtenmagazin profil berichtet am Samstag von einem Schaden von etwa 4,7 Mio. Euro.

Wie berichtet besteht der Verdacht, dass ein ehemaliger Mitarbeiter im Zusammenspiel mit einem externen Bauunternehmer dubiose Geschäfte betrieben haben.

Ein 57-jähriger gebürtiger Kärntner soll als Drahtzieher in dieser Causa fungiert haben. Er soll unter anderem Baustoffe, die eigentlich für Großbaustellen in Wien oder auch für ein Hotelprojekt in Reifnitz geliefert werden sollten für sich verwendet haben. Damit die Rechnungen auch von den jeweiligen Baufirmen bezahlt werden, habe er sie vom ehemaligen Lagerhausmitarbeiter, der ihn unterstützt haben soll, umschreiben lassen.

„Rechnungen nach Auftrag umgeschrieben“

Gelder sollen vom mutmaßlichen Haupttäter dann für Privatkäufe, sowie Schwarzgeldzahlungen ans Lagerhaus und an den Lagerhausmitarbeiter geflossen sein. Das wird laut dem Anwalt des ehemaligen Mitarbeiters, Bernd Peck, aber bestritten.

Er sagt gegenüber dem ORF, dass sich der Mitarbeiter nie bereichern wollte, wohl aber habe er die Rechnungen – nach Auftrag des Bauunternehmers – umgeschrieben. Er sieht sich als Opfer.

Anwalt: Spiel ging auch in andere Richtungen

Der Wiener Anwalt des Bauunternehmers, Wolfgang Blaschitz, geht wiederum davon aus, dass sein Mandant, der in der Zwischenzeit ein Geständnis abgelegt hat, nicht der Einzige war, der für Malversationen im Lagerhaus verantwortlich ist. Eine Fülle von Leuten soll involviert gewesen sein: „Wir gehen davon aus, dass von Lagerhaus ausgehend das Spiel mit den Scheinrechnungen etc. noch in andere Richtungen gespielt wurde.“

Der Bauunernehmer befindet sich in Untersuchungshaft. Der ehemalige Lagerhausmitarbeiter konnte aufgrund seines Gesundheitszustandes noch nicht von den Ermittlungsbehörden einvernommen werden. Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.