Ex-Vizekanzler Michael Spindelegger vor dem Hypo-U-Ausschuss
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Ex-Vizekanzler vor Hypo-U-Ausschuss

Im Hypo-U-Ausschuss im Kärntner Landtag war am Freitag mit Ex-Vizekanzler Michael Spindelegger (ÖVP) ein prominenter Politiker geladen. Spindelegger war ab Dezember 2013 bis zu seinem Ausscheiden aus der Politik im September 2014 Finanzminister. In dieser Zeit erlosch die Banklizenz der Hypo Alpe Adria.

Im Mittelpunkt der Befragung stand eine damals ins Auge gefasste Hypo-Lösung mit einem Beitrag aus Kärnten von 500 Millionen Euro. Letztlich musste das Land 1,2 Milliarden Euro beisteuern. Die einstündige Befragung von Spindelegger drehte sich daher um die Frage, ob Kärnten bei der Hypo-Heta-Lösung billiger davonkommen hätte können. Die FPÖ hatte den Untersuchungsausschuss ja beantragt, weil sie Kärntens Beitrag von 1,2 Milliarden Euro für zu hoch und schlecht verhandelt hält – mehr dazu in Dritter Hypo-U-Ausschuss gestartet.

Spindelegger im U-Ausschuss

Insolvenz der Hypo abgelehnt

Spindelegger sagte, als er das Finanzministerium Ende 2013 übernommen hatte, seien die Auffassungen über den Umgang mit der Hypo völlig auseinandergegangen. Das reichte bis zur Forderung, die Bank in Insolvenz zu schicken. Das habe er wegen der Milliardenhaftungen des Landes Kärnten aber abgelehnt, sagte Spindelegger: „Eine Insolvenz hätte bedeutet, dass alle Haftungen schlagend werden, mit unabsehbaren Folgen. Das wollte ich auf keinen Fall.“

Daher habe er ein „Brückenmodell“ vorgeschlagen, wonach nur Nachranggläubiger einen Schuldenschnitt hinnehmen müssen. Die Republik hatte da schon mehr als zwei Milliarden Euro in die Hypo gesteckt und es waren noch mehr notwendig.

Generalvergleich für 500 Millionen Euro scheiterte

Für Spindelegger sei klar gewesen, dass auch Kärnten einen Beitrag leisten müsse: „Da waren noch etwa 500 Millionen Euro in diesem Zukunftsfonds. Darum haben wir diese Größenordnung von 500 Millionen damals in Aussicht genommen. Ich habe damals ein Gespräch mit dem Landeshauptmann geführt (Anm.: Peter Kaiser von der SPÖ). Allerdings gab es auch andere Gespräche und es hat sich gezeigt, dass es einen Generalvergleich zwischen dem Bund und dem Land Kärnten so nicht geben kann.“

Die Landesregierung lehnte damals ab, weil die Haftungen beim Land geblieben wären. Spindelegger sagte, der Bund hätte Kärnten nicht im Regen stehen lassen wollen. Im Fall von Klagen durch Nachranggläubiger wäre aber ein Risiko geblieben: „Das hat halt nicht geklappt. Trotzdem hat es dann nach Abwicklung, glaube ich, ein gutes Resultat gegeben.“