Die Frau ist wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten und grob fahrlässiger Tötung angeklagt. Sie soll, trotz Covid-19-Erkrankung und ausgesprochener Quarantäne, im Dezember 2021 einen Nachbarn im Stiegenhaus angesteckt haben. Der 69-Jährige, der an Krebs litt, starb danach.
OLG Graz überwies Fall zurück nach Klagenfurt
Die Frau war im ersten Prozess zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Wegen der grob fahrlässigen Tötung wurde sie im Zweifel frei gesprochen. Dieses erstinstanzliche Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt wurde wegen der freisprechenden Fakten von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt bekämpft – mehr dazu in Mit CoV angesteckt: Drei Monate Haft (kaernten.ORF.at; 4.7.2023). Das Oberlandesgericht Graz leistete in diesen Punkten der Berufung Folge. Nun muss der Prozess am Mittwoch wiederholt werden.