Angeklagte vor dem Richter
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Chronik

Mit CoV angesteckt: Drei Monate Haft

Am Landesgericht Klagenfurt ist Dienstagvormittag nach einem CoV-Prozess ein historisches Urteil gefallen. Eine Kärntnerin soll im Dezember 2021 die Covid-19-Quarantäne mehrmals missachtet und dabei ihren an Krebs erkrankten Nachbarn infiziert haben. Der 69-Jährige starb daraufhin an der Infektion. Die Frau wurde zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt.

Der Prozess musste bereits zweimal vertagt werden, aufgrund eines medizinischen Gutachtens. Dieses sollte den direkten Zusammenhang zwischen der Infektion der Frau und dem Tod des Nachbarn belegen. Der Anwalt der Angeklagten wollte die, für dieses Gutachten herangezogene PCR-Probe, noch einmal überprüfen lassen. Er bezweifelte, dass die Probe tatsächlich von der Frau stammte. Das war aber nicht mehr möglich, da es keine Reste des Probematerials gab.

Angeklagte habe CoV verharmlost

Richter Dietmar Wassertheurer reichten aber ohnehin das bisherige Gutachten und mehrere Zeugenaussagen. Demnach habe die Frau ihre Wohnung in einem Mehrparteienhaus in St. Veit verlassen, obwohl sie mit dem Virus infiziert war und dies auch wusste. Staatsanwalt Julius Heidinger sprach von einem völlig sorglosen Umgang mit der Krankheit aus ideologischen Gründen. Die Angeklagte habe das Virus verharmlost, wenn nicht gar geleugnet. Es habe nicht in ihr Weltbild gepasst, dass vom Virus und der davon ausgelösten Krankheit eine Gefahr für Menschen ausgeht, so der Vorwurf.

Die Angeklagte selbst beteuerte weiterhin ihre Unschuld. Es habe an Informationen gefehlt, wie Viren oder Tests funktionieren, sagte sie. Ihr Anwalt hielt außerdem fest, dass sie beim letzten Kontakt mit dem späteren Todesopfer noch gar nicht gewusst habe, dass sie das Coronavirus in sich trägt. Sie sei von einer Bronchitis ausgegangen.

Urteil ist nicht rechtskräftig

Selbst wenn dem so wäre, hätte sich die Frau in einem kranken Zustand ohne Schutzmaske mit ihrem an Krebs erkrankten Nachbarn getroffen und damit sozial inadäquat gehandelt, so der Richter. Die 53-Jährige wurde wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt. Im Zweifel frei gesprochen wurde sie wegen grob fahrlässiger Tötung. Der Anwalt der Frau erbat Bedenkzeit, der Staatsanwalt meldete volle Berufung an. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.