Coronavirus und Immunzellen in Animation
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Gericht

Prozess um fahrlässige Covid-Ansteckung

Am Donnerstag beginnt der Prozess gegen eine Kärntnerin, die ihren Nachbarn mit Covid-19 angesteckt haben soll und der an der Krankheit starb. Die Frau soll sich nicht an die Isolation gehalten und in Stiegenhaus Kontakt zu ihren Nachbarn gehabt haben, darunter auch dem später Verstorbenen.

Der Prozess wird wohl über die Landesgrenzen hinaus für Aufmerksamkeit sorgen. Die Frau ist wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten und wegen grob fahrlässiger Tötung angeklagt. Die Staatsanwaltschaft stützt sich auf ein medizinisches Gutachten. Es geht darum, ob sie für den Tod des Nachbarn verantwortlich ist.

Ohne Maske auf engem Raum

Die Frau soll trotz ihrer nachgewiesenen Infektion im Stiegenhaus eines Mehrparteienwohnhauses Kontakt zu anderen Bewohnern gehabt haben und zwar wiederholt, auf engem Raum und ohne Schutzmaske. Das spätere Opfer habe sich dort mit SARS-CoV-2 angesteckt. Ein paar Wochen danach starb der Mann laut Anklage an einer Herzschwäche, die eine Folge einer Covid bedingten Lungenentzündung und eines akuten Lungenversagens gewesen sei.

Gutachter wies Virenstamm nach

Die Staatsanwaltschaft stützt sich dabei auf das gerichtliche Gutachten, das ein Wiener Virologe erstellt hatte. Für diesen Gutachter steht fest, dass das Virus von der Frau übertragen worden sein müsse, er habe den genauen Virusstamm nachweisen können, heißt es aus der Staatsanwaltschaft. Das alles führt zu einem bisher einmaligen Prozess in Österreich, sagte der Sprecher des Landesgerichts, Christian Liebhauser-Karl. In dem Strafverfahren werde zu klären sein, in wie weit dieser Covid-Stamm für den Tod des Opfers tatsächlich verantwortlich sei.

Für die Frau gilt die Unschuldsvermutung. Im Falle einer Verurteilung wegen vorsätzlicher Gefährdung nach Paragraph 178 StGB, beträgt der Strafrahmen sechs Monate bis fünf Jahre Haft.