Wappen am Landesgericht Klagenfurt
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Gericht

Nachbarn angesteckt: Covid-Prozess vertagt

Am Landesgericht Klagenfurt ist ein CoV-Prozess am Dienstag zum zweiten Mal vertagt worden. Einer Kärntnerin wird vorgeworfen, die CoV-Quarantäne nicht eingehalten und dabei ihren krebskranken Nachbarn infiziert zu haben. Der 69-Jährige starb. Der Angeklagten drohen bis zu drei Jahre Haft.

Staatsanwalt Julius Heidinger warf der 53 Jahre alten Kärntnerin die vorsätzliche Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten und grob fahrlässige Tötung vor. Er stützte sich dabei auf ein medizinisches Gutachten, das einen Zusammenhang zwischen ihrer Infektion und dem Tod des Nachbarn belegen soll. Doch der Anwalt der Angeklagten bezweifelte, dass die für das Gutachten herangezogene Probe tatsächlich von der Frau stammt und verlangte einen DNA-Abgleich.

Angeklagte bestreitet infiziert gewesen zu sein

Die Angeklagte bestritt, an Covid erkrankt gewesen zu sein. Sie habe auch nie einen PCR-Test gemacht. Dem widersprach ihr Hausarzt als Zeuge. Er selbst habe nach einem positiven Antigen-Test bei der Patientin einen PCR-Abstrich gemacht. Auch weitere Zeugen belasteten die Angeklagte. Die zuständige Coronavirus-Beauftragte bei der Bezirkshauptmannschaft berichtete, dass die Angeklagte bei der telefonischen Absonderung ungehalten reagiert und die Infektion geleugnet habe.

DNA-Gutachten muss erstellt werden

Der Sohn des verstorbenen Nachbarn sagte, er habe ein Gespräch zwischen seinem Vater und der Angeklagten im Stiegenhaus beobachtet. Die Frau habe krank gewirkt, aber von einer Grippe gesprochen. Auch andere Bewohner des Mehrparteienwohnhauses in St. Veit gaben an, die Angeklagte während ihrer Quarantäne außerhalb ihrer Wohnung gesehen zu haben.

Richter Wassertheurer vertagte den Prozess auf unbestimmte Zeit. Das Vorliegen des DNA-Gutachtens muss abgewartet werden.