Blick in den Verhandlungssaal
ORF/Barbara Frank
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Gericht

Nachbarn angesteckt: Prozess vertagt

Eine 53-jährige Klagenfurterin hat sich am Donnerstag am Landesgericht wegen grob fahrlässiger Tötung verantworten müssen. Ihr drohen bis zu drei Jahre Haft, weil sie sich trotz positiven Covid-Bescheides nicht an die Quarantäne gehalten und einen 69-jährigen Nachbarn angesteckt haben soll. Dieser starb an der Infektion. Der Prozess wurde vertagt.

Laut Anklageschrift soll die 53-Jährige im Dezember vor zwei Jahren immer wieder auf längere Zeit und auf beengtem Raum Kontakt zu ihren Nachbarn gepflegt haben, vor ihrer Wohnung im Stiegenhaus des St. Veiter Mehrparteienwohnhauses, trotz nachgewiesener Infektion und auch ohne, dass sie zum Schutz anderer Personen eine FFP2-Maske getragen hätte. Einer der Nachbarn soll sich bei diesen Kontakten infiziert und nach einer Covid-bedingten Lungenentzündung an akutem Lungenversagen und einer Herzinsuffizienz gestorben sein.

Laut Gutachten derselbe Virenstamm nachgewiesen

Angeklagt ist die 53 Jahre alte Klagenfurterin wegen des Vergehens der vorsätzlichen Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten und wegen grob fahrlässiger Tötung. Die Staatsanwaltschaft stützt sich hierbei auf ein medizinisches Gutachten. Dieses soll den Zusammenhang zwischen der Covid-Infektion der Angeklagten und dem Tod des Opfers belegen, insofern, als bei beiden derselbe Virenstamm nachweisbar gewesen sei.

Nachbarn angesteckt: Prozess vertagt

Eine 53-jährige Klagenfurterin hat sich am Donnerstag am Landesgericht wegen grob fahrlässiger Tötung verantworten müssen. Ihr drohen bis zu drei Jahre Haft, weil sie sich trotz positiven Covid-Bescheides nicht an die Quarantäne gehalten und einen 69-jährigen Nachbarn angesteckt haben soll. Dieser starb an der Infektion. Der Prozess wurde vertagt.

Die Frau bekannte sich nicht schuldig und sagte aus, sie habe nie eine Probe für einen PCR-Test abgegeben. Ihr Hausarzt habe nur einen einzigen Rachenabstrich für einen Antigentest gemacht. Warum sie dann trotzdem ein SMS von der Behörde mit der Information über ihre Absonderung bekommen habe, wollte Richter Dietmar Wassertheurer wissen. Das wisse sie nicht, sagt die Angeklagte. Sie sei damals mit 40 Grad Fieber im Bett gelegen. Ob die Probe zum Virenstamm tatsächlich von der Angeklagten stammt, dürfte für den Prozessausgang entscheidend sein. Weitere Zeugenbefragungen werden nötig sein.

Prozess erstmalig in Österreich

Die Staatsanwaltschaft will noch zahlreiche Zeugen zu Wort kommen lassen, darunter auch den Hausarzt der Frau, Gutachter und Nachbarn. damit will die Anklage beweisen, dass die 53-Jährige zwischen 15. und 28. Dezember – also während ihrer Quarantäne – doch ihre Wohnung verlassen hat und durch ihre Infektion nicht nur andere vorsätzlich gefährdet hat, sondern auch für den Tod ihres Nachbarn verantwortlich zu machen sei.

Der Prozess am Landesgericht ist der erste dieser Art und sorgt für überregionales Interesse. Der Sprecher des Landesgerichts, Christian Liebhauser-Karl, sagte, es sei die erste Anklage in Österreich, die versuche, eine Kausalität zwischen dem CoV-Erreger und dem Tod eines anderen Menschen herzustellen. Vorsitzender Richter in dem Prozess ist Dietmar Wassertheurer.