Lindwurm und Klagenfurter Magistrat im Schnee
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Magistratsdirektor bekämpft Abberufung

Der abgesetzte Magistratsdirektor von Klagenfurt, Peter Jost, wird seine Abberufung rechtlich bekämpfen und auf sein im Vorjahr von Bürgermeister Christian Scheider (Team Kärnten) über den regulären Pensionsantritt hinaus verlängertes Dienstverhältnis pochen. Das bestätigt sein Anwalt Michael Dietrich gegenüber dem ORF.

Seit Dienstag ist Peter Jost samt Betretungsverbot im Rathaus bei vollen Bezügen dienstfrei gestellt. Das müsse sein Mandant zur Kenntnis nehmen, sagt sein Anwalt Michael Dietrich. Anders sieht das mit der vom Gemeinderat beschlossenen Abberufung aus: „Wir müssen jetzt einmal abwarten, bis dieser Verwaltungsrechtsakt auch wirksam dem Magistratsdirektor gegenüber kommuniziert wird. Wir behalten uns da natürlich alle Schritte vor. Einerseits und andererseits ändert es nichts daran, dass es hier eine schriftliche Vertragsverlängerung des Dienstverhältnisses gegeben hat, die ja vereinbart worden ist zwischen Bürgermeister und dem Herrn Dr. Jost. Und die ist vollkommen unabhängig von der Abberufung weiterhin aufrecht.“

„Vertrag ist Vertrag“

Jost vertritt den Standpunkt, dass sein Dienstverhältnis frühestens Ende 2026 aufgelöst werden könne, er wäre dann 68 Jahre alt. Dietrich kündigt den Gang vor das Arbeits- und Sozialgericht an: „Weil ein Vertrag ist ein Vertrag, der hat wechselseitige Rechte und Pflichten und die kann nicht einfach nur, weil ich jetzt mein Gesicht wahren will, von dieser vertraglichen Vereinbarung einseitig abweichen.“

Ein Bescheid der Gemeindeaufsicht, ob Josts Dienstverlängerung rechtens war oder nicht, ist für die kommenden Tage zu erwarten.

Stadt muss mit mehreren Verfahren rechnen

Der Gemeinderat geht laut dem am Dienstag auch vom Team Kärnten mitbeschlossenen Antrag davon aus, dass die Verlängerung per Notfallparagraf durch Bürgermeister Scheider nicht rechtens war. Ihm wirft Jost in einem offenen Schreiben „unerträgliche Qualen und grundlose Diffamierungen“ vor.

Anwalt Dietrich sagte weiter: „Was wir uns noch vorbehalten, das sind eben allfällige Schadenersatzansprüche aufgrund der Verletzung der Fürsorgepflicht, die letztlich jetzt auch schon gesundheitliche Auswirkungen auf den Herrn Dr. Jost hat.“ Die Stadt muss also mit mehreren Verfahren rechnen, so Dietrich: „Und die wird es auch geben, das ist so sicher wie das Amen im Gebet.“