Schmaler Weg entlang der Felswand in der  Mauthner Klamm
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Gericht

Zivilprozess um totes Urlauberkind

Am Landesgericht Klagenfurt hat am Donnerstag ein Zivilprozess nach dem Unfalltod eines vierjährigen Mädchens in der Mauthner Klamm vor drei Jahren begonnen. Das Kind aus Wien war von einem Ast erschlagen worden. Die Eltern wollen Klarheit, wer dafür verantwortlich ist und klagten auf dem Zivilweg Gemeinde, Alpenverein und den Waldbesitzer.

Das strafrechtliche Ermittlungsverfahren wurde bereits eingestellt. Die Eltern des Mädchens aus Wien wollen sich nicht damit abfinden, dass die Staatsanwaltschaft Gemeinde, Alpenverein als Wegerhalter und den Besitzer des Waldes, aus dem der Ast wohl heruntergefallen war, als unschuldig am Tod des ihres Kindes sehen. Gemeinde und Alpenvereinssektion bestreiten ja der Halter des seit 130 Jahren touristisch genutzten Weges gewesen zu sein, auch wenn Geld und Arbeit hineingeflossen seien. Der Weg sei für die Gemeinde-Wasserleitung wichtig, so der Bürgermeister bei der Verhandlung.

Zivilprozess um totes Urlauberkind

Derzeit findet am Landesgericht Klagenfurt ein Zivilprozess nach dem Unfalltod eines vierjährigen Mädchens in der Mauthner Klamm vor drei Jahren statt. Das Kind aus Wien war von einem Ast erschlagen worden. Die Eltern wollen Klarheit, wer dafür verantwortlich ist und klagten auf dem Zivilweg Gemeinde, Alpenverein und den Waldbesitzer.

In dem Verfahren vor Richter Jakob Wagner-Moschitz geht es um 220.000 Euro. Für die Begräbniskosten des Kindes vor drei Jahren und als Anerkennung des Schocks und des Schmerzes für der Eltern. Ein Anwaltsfreund aus Mödling vertritt die Eltern gegen Marktgemeinde, Alpenverein und Waldbesitzer. Der Mann will nur wenn es unbedingt notwendig ist nach Klagenfurt, die Mutter des toten Kindes lässt ausrichten, dass sie nie wieder einen Fuß ins Bundesland Kärnten setzen wolle. Beide sind in psychiatrischer Betreuung.

Zivilprozess um getötetes Mädchen
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Der Zivilprozess am Landesgericht Klagenfurt

Die Klamm ist ein beliebtes Ausflugsziel und war nun drei Jahre lang gesperrt. Es herrscht nun eine Helmpflicht und Hinweise darauf, dass Steine oder Holz aus den steilen Wänden brechen und fallen können. Am 16. August 2019 gab es die Helmpflicht und die Hinweistafeln noch nicht. Nach Starkregen ging die Wiener Familie an diesem Tag in die Klamm. Ein morscher Ast stürzte 80 Meter in die Tiefe, traf den Vater und dann das Kind. Die Vierjährige war so schwer verletzt, dass sie an den Folgen starb.

Hinweisschild für Helmpflicht
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Schilder weisen mittlerweile auf die Helmpflicht in der Mauthner Klamm hin

Untersuchung fand keine Schuldigen

Man habe trotz aufwendiger Untersuchung mit Alpinpolizisten und Hubschrauber keine grobe Fahrlässigkeit feststellen können, so die Staatsanwaltschaft vor 1,5 Jahren. Die Eltern des toten Kinds können sich nicht damit abfinden, dass es ein schicksalhafter Unfall war und klagten die Wegeerhalter und den Waldeigentümer. Dass das Zivilgericht Fälle anders sieht als die Staatsanwaltschaft zeigt ein ähnlicher Fall in Oberdrauburg. Auch dort wurde das strafrechtliche Verfahren nach dem tödlichen Absturz eines 58 Jahre alten Deutschen aus der Trögerwand eingestellt.

Das Zivilgericht bis zum Obersten Gerichtshof machte Wegerhalter, Gemeinde und Touristenklub zu drei Vierteln für den Tod des Mannes verantwortlich. Die Witwe bekam 2021 nach fünf Jahren eine Rente und Schmerzensgeld zugesprochen – mehr dazu in Tödlicher Absturz: OGH gibt Witwe recht (kaernten.ORF.at; 28.4.2021). Was die beiden Fälle unterscheidet, ist, dass in der Trögerwand die Wegeerhalter ihre Pflichten laut Gericht vernachlässig hatten. Ob das schon bei einem herabfallenden morschen Ast der Fall ist wird das Gericht nun entscheiden.