Das Unglück ereignete sich im Juli 2016 im Bereich der Trögerwand bei Oberdrauburg durch ein gerissenes Halteseil, das am Weg montiert war. Der 58 Jahre alte Deutsche war beim Wandern als Letzter einer Gruppe unterwegs und stürzte plötzlich etwa 50 Meter in die Tiefe – mehr dazu in Ermittlungen nach tödlichem Wanderunfall (kaernten.ORF.at; 23.8.2016). Strafrechtlich wurden alle Ermittlungen eingestellt. Zwei Jahre nach dem Unfall verlangte die Witwe aber Schadenersatz von der Marktgemeinde Oberdrauburg, der Sektion Oberdrauburg des Österreichischen Touristenklubs (ÖTK) und von der Agrargemeinschaft – mehr dazu in Lokalaugenschein nach tödlichem Absturz (kaernten.ORF.at; 21.8.2018).
Niemand wollte für Seilsicherung verantwortlich sein
Ein Stück eines Halteseils lag neben dem tödlichen Verunglückten. Bilder von den Sicherungen an diesem Weg wurden kurz nach dem Unfall gemacht. Die Gemeinde sorgte zwar für die Erhaltung des Weges, niemand wollte aber für diese maroden Stricke, die schon jahrelang angebracht waren, verantwortlich sein.
Anwalt: Seilsichering von Unbekanntem angebracht
Daniel Klatzer, der Rechtsanwalt der Gemeinde, sagte, sowohl die Gemeinde als auch der weiter beklagte Alpinverein seien mit guten Gründen davon ausgegangen, dass sie nicht für diesen Weg und vor allem für die Seilsicherung dort zuständig seien. „Dieses Kunststoffseil ist, und das hat das Gericht auch festgestellt, von einem unbekannten Dritten dort angebracht worden.“
Das Strafverfahren wurde eingestellt. Im Zivilverfahren, das von den Angehörigen des Toten angestrebt wurde, ging das Gericht nun von einer Haftung der Gemeinde und des Touristenklubs aus. „In diesem Einzelfall davon zu sprechen, dass das eine Breitenwirkung hätte, da sehe ich keine rote Richtschnur für anders gelagerte Fälle“, sagte Klatzer.
Alpenverein: „Was da ist, sollte sicher sein“
Peter Kapelari vom Österreichischen Alpenverein ist für 26.000 Kilometer Wanderwege zuständig. Zu dem Urteil mit den untauglichen Sicherungsseilen, für die niemand verantwortlich sein wollte, sagte Kapelari, bei solchen Einbauten heiße es, so wenig wie möglich und so viel wie notwendig zu tun. „Das, was da ist, soll in Ordnung sein, auch wenn es jemand anderer – ohne unser Zutun – anbringt.“
Prozess um tödlichen Wanderunfall
Da er sich beim Wandern auf das Sicherungsseil verlassen hat, ist ein Mann 2016 auf der Trögerwand in Kärnten tödlich verunglückt. Fünf Jahre später ist der Prozess rund um den Unfall zugunsten der Witwe ausgegangen.
Es sei oft nicht klar, wer der eigentliche Wegehalter ist, hieß es vom Alpenverein. „Wenn eine Tourismusorganisation sagt, wir machen da eine eigene Beschilderung für einen Rundweg, der uns touristisch gut hineinpasst, und das veranlasst und die Kosten übernimmt, dann wird diese Organisation zum Mitwegehalter und haftet ganz gleich wie der ursprüngliche Wegehalter. Dessen sind sich manche vielleicht nicht bewusst.“
Schmerzensgeld und Rente für Witwe
Nun fand der tödlicher Absturz seinen rechtlichen Abschluss. Die Witwe bekommt nach dem Urteil des OGH, der im Zivilprozess grobe Fahrlässigkeit beim Wegehalter sah, Schmerzensgeld und eine Rente von Gemeinde und Touristenklub. Die Wegehalter hätten nicht entsprechend auf den Trögerwandweg geschaut, befand der OGH, Gemeinde und Tourismusklub hätten damit ihre Sorgfaltspflicht verletzt.
Ein Viertel der Schuld an dem tödlichen Absturz in Oberdrauburg rechnet das Gericht dem abgestürzten Urlauber selbst zu. Mehrere hunderttausend Euro sind nun an die Hinterbliebenen zu zahlen, gedeckt durch Versicherungen.