Lokalaugenschein nach tödlichem Absturz

Vor zwei Jahren ist ein deutscher Wanderer in Oberdrauburg auf einem Wanderweg tödlich verunglückt. Möglicherweise war ein marodes Sicherungsseil Unfallursache. Am Montag gab es einen Lokalaugenschein. Strafrechtliche Ermittlungen wurden eingestellt.

Der 58 Jahre alte Deutsche war in einer Gruppe unterwegs, als er in der Trögerwand fast 100 Meter abgestürzt. Möglicherweise war ein defektes Sicherungsseil entlang des Wanderweges Ursache dafür - mehr dazu in Ermittlungen nach tödlichem Wanderunfall (kaernten.ORF.at; 23.8.2016). Der Wanderweg ist immer noch gesperrt.

Kein Verschulden Einzelner festgestellt

Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen mögliche Verantwortliche des Österreichischen Touristenclubs wurde aus Beweisgründen eingestellt. Man konnte keiner konkreten Person ein Verschulden nachweisen, so die Staatsanwaltschaft. Jetzt brachten die Angehörigen des toten Urlaubers zivilrechtliche Verfahren ins Rollen, daher der Lokalaugenschein. Die Witwe des Verunglückten beantragt Schadenersatz, drei Parteien werden beklagt: "Die Marktgemeinde Oberdrauburg, die Teile des Weges ausputzte, die Sektion Oberdrauburg des Österreichischen Touristenclubs und die Agrargemeinschaft, der der Weg offiziell gehört.

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Ein Teil eines blauen Seils lag unter dem Absturzort

Viele Fragen offen

Vieles ist weiterhin unklar: Wer errichtete den Weg bzw. wer ist Wegehalter? Selbst beim Unfallhergang sei noch einiges offen, sagt Daniel Klatzer, Rechtsanwalt der Marktgemeinde Oberdrauburg. Keiner sah den Unfall. 15 Meter unter dem Absturzort sei ein Sicherungsseil gefunden worden. Laut Klägerin sei es gerissen, während sich ihr Mann daran festgehalten hatte. Die Beklagten sind skeptisch: Das Seil könne auch schon vor dem Absturz dort gelegen sein, sagen sie. Ein Sachverständiger konnte nicht feststellen, ob das blaue Seil zum Unfallort gehöre, so Klatzer. Eine Obduktionsbericht besage, dass sich keine Abriebspuren in den Händen des Verunfallten befanden. Die Auslegung dieser Ergebnisse ist dem Richter des Landesgerichts überlassen.

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