Eines der neuen 300 PS starken Zivilfahrzeuge
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Verkehr

Gutachten: KFZ-Abnahme von Rasern erlaubt

Mehr Maßnahmen und Handhabe gegen extreme Raserei werden von den Bundesländern Kärnten und Salzburg gefordert. Dafür gibt es jetzt Unterstützung eines Gutachtens. Darin kommt man zum Schluss, dass etwa die Abnahme eines Fahrzeuges im Falle einer massiven Geschwindigkeitsübertretung verfassungsrechtlich möglich sei.

„Eine zeitweilige Beschlagnahme ist im Hinblick auf den Grundrechtseingriff sowie den Gleichheitssatz aus Sicht des Gutachters jedenfalls möglich und verfassungskonform“, heißt es in der Kurzfassung des Gutachtens. Eine temporäre Beschlagnahme bis zu einem Jahr sei möglich, so der Kärntner Verkehrslandesrat Sebastian Schuschnig und sein Salzburger Amtskollege Stefan Schnöll (beide ÖVP). Diese könne auch im Falle einer erstmaligen schweren Übertretung erfolgen. Dafür brauche es keine Rückfallgefährdung oder eine mehrmalige Übertretung. „Wenn die Verhältnismäßigkeit gewahrt ist, sollte sogar ein Stufenmodell von einer vorläufigen Beschlagnahme bis zum Verfall grundsätzlich möglich sein“, erklärten die Landesräte. Auch eine temporäre Beschlagnahme eines Leasingfahrzeugs und eines gemieteten Fahrzeugs für die vereinbarte Nutzungsdauer ist dem Gutachten zufolge aus verfassungsrechtlicher Sicht kein Problem.

Beschlagnahme soll an Führerschein geknüpft werden

Eine vorläufige und unmittelbare Beschlagnahme sei nach der Anhaltung direkt durch den Polizisten möglich. „Die Beschlagnahme soll an die Abnahme des Führerscheins geknüpft werden“, heißt es in der Expertise. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen Lärm- oder anderen Umweltschutzvorschriften könne ein Fahrzeug ebenfalls zeitlich befristetet beschlagnahmt werden.

Nun ist der Bund am Zug. Bis zum Jahresende wurde vom Verkehrsministerium in Aussicht gestellt, weitere Verschärfungen für extreme Raserei zu prüfen und umzusetzen.