Verkehr

Autoraserin fuhr 171 Kilometer pro Stunde

Eine Probeführerschein-Besitzerin ist am Donnerstag mit 171 Km/h auf der St. Veiter Schnellstraße (S37) unterwegs gewesen. Die 18-Jährige musste den Führerschein sofort abgeben. Bei Köttmansdorf fuhr ein Motorradfahrer im Ortsgebiet mit knapp 100 Km/h.

Der 30-jährige Mann aus dem Bezirk Klagenfurt lenkte sein Motorrad auf der Köttmannsdorfer Landesstraße (L99) von Ludmannsdorf kommend in Richtung Köttmannsdorf. Im Ortsgebiet von Tschachoritsch führten Beamte der Polizeiinspektion Feistritz/Rosental Lasermessungen durch. Dabei wurde im Ortsgebiet eine Geschwindigkeit von 98 Kilometer pro Stunde gemessen.

Laut Polizei gibt es dort, aufgrund des dortigen Straßenverlaufs und der durch eine Kurve und Kuppe eingeschränkten Sicht, eine besondere Gefahrensituation. Der 30-Jährige wird der Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt angezeigt.

Sofortiger Führerscheinentzug für 18-Jährige

Gegen 18.00 Uhr wurde eine 18-jährige Probeführerscheinbesitzerin aus Klagenfurt auf der S37 aus dem Verkehr gezogen: Sie fuhr zuvor um 71 Kilometer pro Stunde zu schnell, wie bei einer Nachfahrt durch eine Zivilstreife der Polizei festgestellt wurde. Aufgrund der eklatanten Geschwindigkeitsübertretung, in Verbindung mit starkem Verkehrsaufkommen, wurde der 18-Jährigen der Führerschein an Ort und Stelle vorläufig abgenommen. Die 18-Jährige wird der Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt angezeigt.

Was Raser an behördlichen Strafen erwartet

Erst vor wenigen Tagen fuhr ein 24 Jahre alter Mölltaler mit seinem PS-starken Auto mit 195 Kilometer pro Stunde auf der Mölltalstraße. Auch in diesem Fall muss die Bezirksbehörde den Fall beurteilen. Der Fahrer fiel schon mehrfach auf und wurde angezeigt – immer wegen deutlicher Geschwindigkeitsübertretungen. Wer unter Drogen, Alkoholeinfluss oder aber rücksichtslos drängelt, zum Geisterfahrer wird, bei schlechter Sicht überholt, Fahrerflucht begeht oder eben viel zu schnell unterwegs ist, muss mit mindestens drei Monaten Führerscheinentzug rechnen.

18 Monate Entzug: Führerschein erlischt

Bei Wiederholungstätern können es auch über sechs Monate sein, bzw. erlischt bei mehr als 18 Monaten Entzug sogar die Lenkerberechtigung. Das bedeutet, der Führerschein ist neu zu machen – vorausgesetzt, die Behörde ist damit einverstanden. Auch Radfahrer, die mit mehr als 0,8 Promille unterwegs sind, sind ihren KFZ-Führerschein auf Zeit los. Waltraud Dullnig, die Pressesprecherin der Polizei sagte, es gebe auch Fälle, bei denen die Behörde anordne, älteren Personen die Fahrerlaubnis zu entziehen. Auch hier wird mit dem Amtsarzt entschieden, ob die Zuverlässigkeit der betreffenden Person im Straßenverkehr noch gegeben ist.