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Politik

Abgabenstundung und Verzicht auf Zinsen

Das Land Kärnten hat am Mittwoch bekannt gegeben, dass man Abgaben stunde und auf Stundungszinsen verzichte. Damit will man Betrieben helfen, die durch die Gesundheitskrise ins Schlingern geraten sind.

Der Betrieb geschlossen, die Mitarbeiter zur Kurzarbeit angemeldet, die Einnahmen komplett weggebrochen: mit dieser existenzbedrohenden Situation ist derzeit eine Vielzahl von Unternehmen in Kärnten konfrontiert. Finanzreferentin Gaby Schaunig (SPÖ) sagte, man möchte neben Zuschüssen über den KWF zusätzlich dazu beitragen, die Ausgabenlast zu senken: „Daher bieten wir die Stundung von Landesabgaben an und verzichten im Fall einer Stundung auf Zinsen.“

Ausgabenlast senken

Umfasst sind davon die Tourismus- sowie die Naturschutzabgabe. Grundsätzlich ist auch eine Stundung der Motorbootabgabe möglich, allerdings muss in jedem Fall via Antrag erklärt werden, dass die Auswirkungen der SARS-CoV-2-Virusinfektion zu einem Liquiditätsengpass führen, der für die Antragstellerin bzw. den Antragsteller einen Notstand darstellt. „Wir orientieren uns dabei an der Vorgehensweise des Bundes“, sagt Schaunig und betont: „Seit 18. März werden bereits keine neuen Tourismusabgabenbescheide mehr versendet.“

Schuschnig: rasche und unbürokratische Hilfe

Besonders der Tourismus, die Gastronomie und die vielen klein- und mittelständischen Unternehmen zählen zu den am härtesten getroffenen Branchen der Corona-Krise. Wirtschafts- und Tourismuslandesrat Sebastian Schuschnig (ÖVP) betont: „Das Wichtigste ist nun, dass die Hilfe rasch und unbürokratisch erfolgt. Die Stundungsanträge werden daher prioritär bearbeitet, damit die Unternehmer schnellstmöglich die Stundung erhalten und Sicherheit für ihre Planung haben.“

Gerade kleinere Unternehmen haben nicht mehr die finanziellen Rücklagen, um alleine die Krise zu überstehen. „Wir wollen verhindern, dass Abgaben und Steuern die Unternehmen noch zusätzlich belasten. Darauf haben wir uns im Land verständigt,“ appelliert Schuschnig abschließend an die Unternehmerinnen und Unternehmer, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

Das Formular für den Antrag auf Stundung ist online unter katinfo.ktn.gv.at (Menüpunkt „Unterstützungen Land Kärnten“) abrufbar.