Die drei Frauen vor Gericht
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Chronik

Drei Schuldsprüche für okkultes Trio

Im Prozess um das okkultistische Frauentrio um Mord, Brandstiftung und Betrug, sind alle drei Angeklagten von den Geschworenen einstimmig für schuldig befunden worden. Die Hauptangeklagte bekam eine lebenslange Haftstrafe, die Zweitangeklagte 20 Jahre, die dritte drei Jahre. Somit wiegt die Anstiftung zum Mord schwerer, als der Mord selbst.

Die 48 Jahre alte Hauptangeklagte wurde der Anstiftung zum Mord, der Brandstiftung und des schweren gewerbsmäßigen Betrugs für schuldig befunden. Sie wurde zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Wegen ihrer Persönlichkeitsstörung und der Abartigkeit höheren Grades wurde sie auch dazu verurteilt, in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen zu werden. Bei ihr bestehe höchste Gefahr neuerlicher Straftaten bis hin zum Mord.

„Taten befohlen“

Die 44-jährige Zweitangeklagte, eine Ungarin, die eine 72-jährige Villacher Pensionistin erwürgt und mehrere Brände gelegt hatte, erhielt 20 Jahre Haft. Sie wird aufgrund ihrer Gefährlichkeit und ihrer Persönlichkeitsstörung ebenfalls in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Sie sagte, die Haupttäterin habe ihr die Taten befohlen.

Die 62 Jahre alte Drittangeklagte, die sich für den Mord nicht verantworten musste, ist wegen Betrugs und Beihilfe zur Brandstiftung schuldig und erhielt drei Jahre teilbedingte Haft. Sie chauffierte unter anderem die Brandstifterin zu den Tatorten.
Richter Dietmar Wassertheurer begründete die Strafen für die Haupt- und Zweitangeklagte unter anderem mit dem planvollen Vorgehen, dem langen Zeitraum der Taten, Geldgier und dem Ausnutzen der leichtgläubigen Opfer. Es sei ein Urteil der Generalprävention, es solle abschreckend wirken.

Planvolles Vorgehen und Geldgier

Die acht Geschworenen befanden die Angeklagten am Dienstagabend nach vier Stunden Beratung in allen Punkten einstimmig für schuldig. Hans Gradischnig, Anwalt der Hauptangeklagten, meldete Nichtigkeitsbeschwerde an und legte Berufung gegen das Urteil ein. Er hofft auf eine Strafmilderung. Der Oberste Gerichtshof müsse entscheiden, ob die Anstiftung zur Tag schwerer wiege, als der tatsächliche Mord.

Wolfgang Blaschitz, der Anwalt der 44-jährigen Ungarin, der Zweitangeklagten, die den Mord an der Villacher Pensionistin ausgeführt hatte, sagte, auch Charles Manson sei nicht enthaftet worden und im Gefängnis gestorben. Die, die die Morde begangen hatten, seien hingegen entlassen worden. „Es muss nicht immer sein, dass der Verantwortliche bei der Tat anwesend ist. Das ist schwer zu verstehen, aber es ist so.“ Martin Prett, der Anwalt der 62-jährigen Drittangeklagten, sagte, der Vorwurf des Mordes wiege mehr als der Vorwurf der Beitragstäterschaft zur Brandstiftung.

Abschlussplädoyers der Anwälte

„Es war eiskalter Auftragsmord“, sagte Staatsanwältin Bettina Dumpelnik, bevor sich die Geschworenen zur Beratung zurückzogen, und forderte Schuldsprüche. Die Erstangeklagte sei eine hoch manipulative und hochintelligente Person. „Sie hat zu Recht gesagt, Gott gibt keine Aufträge zu einem Mord, aber die Erstangeklagte hat es getan, aus Habgier“, sagte die Staatsanwältin. Die Mitangeklagten hätten im Auftrag dieser Frau gehandelt, die eine habe die Pensionistin erwürgt, die andere bei den Brandstiftungen mitgeholfen.

Die Zweitangeklagte gestand den Mord, will aber von der Erstangeklagten angestiftet worden sein. Die Verteidiger der beiden Frauen schoben die Schuld der jeweils anderen Mandantin zu. Anwalt Hans Gradischnig forderte im Vorfeld für sie einen Freispruch. Er behauptete, dass die Zweitangeklagte eine Lüge nach der anderen verbreitet habe. Deren Anwalt wiederum betonte, für seine Mandantin habe es kein Mordmotiv gegeben und sie sei von der Erstangeklagten abhängig gewesen sei. Der Anwalt der Drittangeklagten bat um ein mildes Urteil, diese Frau zeigte sich wegen Betrugs und Mithilfe bei der Brandstiftung geständig. Seine Mandantin habe mit Geld und Ehe aber selbst verloren.

Angeklagten zeigten sich reuig

Das letzte Wort vor dem Urteil hatten die Angeklagten. Die Erstangeklagte weinte und versicherte, dass ihr der Betrug Leid tue, sie aber nichts mit dem Mord zu tun habe. Die Zweitangeklagte bereue die Tat und dass sie die Hauptangeklagte kennengelernt habe.

Vor dem Urteil erklärte der gerichtliche Psychiater alle drei Frauen als zurechnungsfähig, die Zweit- und Erstangeklagte hätten aber schwere Persönlichkeitsstörungen, er empfehle die Einweisung in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher, was auch die Staatsanwältin forderte.

Mord und Mordversuch

Die 44-Jährige gestand während des Prozesses den Mord an einer Villacher Pensionistin, die von den Frauen manipuliert und unter Druck gesetzt worden war. Sie wollte ihr Testament ändern und die Hauptangeklagte daraus streichen, daraufhin wurde sie erwürgt, da ein früherer Mordversuch mit einem Pflanzenbrei scheiterte.

Ein 95-jähriger Pensionist vom Ossiacher See setzte die Hauptangeklagte 2017 als Erbin ein, bekam aber dann Bedenken. Daraufhin sollte er an einem Maiglöckchenbrei sterben. Er bekam durch eine Verwechslung aber Bärlauch, daher blieb er unversehrt und strich die Frau aus seinem Testament. Er starb mittlerweile eines natürlichen Todes. Insgesamt ging es auch um vier Brandstiftungen, darunter eine in Umberg, bei der ein Wirtschaftsgebäude eingeäschert wurde. An diesem Tatort wurden die 44-Jährige und die 62-Jährige festgenommen.