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Chronik

Prozess gegen Lokführer verzögert sich

Vor 15 Monaten sind in Fürnitz zwei Güterzüge zusammengestoßen, weil ein Lokführer ein Haltesignal überfuhr. Die Anklage gegen den Lokführer aus Deutschland ist seit November des Vorjahres rechtskräftig. Doch der Prozess verzögert sich.

Längst schon hätte der 35 Jahre alte Lokführer aus Deutschland in Kärnten vor Gericht stehen sollen. Der erste Verhandlungstermin am Bezirksgericht Villach war am 20. Dezember angesetzt gewesen. Durch die Erkrankung der Richterin wurden zwei weitere Termine im Jänner und im März angesetzt. Nun falle die Richterin aber länger aus, eine junge Kollegin habe den Fall übernommen, sagte der Mediensprecher des Villacher Gerichts, Mario Žužek.

Zugsicherungssystem fiel aus

Der Lokführer aus Deutschland war im Jänner des Vorjahres mit einem Güterzug eines privaten Eisenbahnverkehrsunternehmens unterwegs gewesen. Bei der Lok fiel das Zugsicherungssystem aus. Dieses soll eine Zwangsbremsung einleiten, noch bevor ein Halt zeigendes Signal überfahren wird. Der 35-Jährige meldete den Defekt von Tarvis aus in die Betriebsführungszentrale nach Villach. Er erhielt die Fahrerlaubnis bis Villach-Westbahnhof, doch so weit kam er nicht. Bei Fürnitz krachte der schwere Güterzug in einen entgegenkommenden Lastzug der ÖBB. Waggons und Loks entgleisten, beinahe wäre ein Wohnhaus getroffen worden. Ein Feuer brach aus, große Mengen Kerosin flossen in das Erdreich.

Lokführer fühlt sich nicht schuldig

Der Lokführer fühlt sich nicht schuldig. Er sagte, er habe bekannt gegeben, dass er ohne Zugsicherungssystem fährt. Die Erlaubnis mit 100 km/h sei ihm erteilt worden. Nach dem Unfall reduzierten die ÖBB die Höchstgeschwindigkeit für derartige Systemausfälle auf 50 km/h. Außerdem, so sagte der 35-jährige Deutsche, habe das Vorsignal nicht ordnungsgemäß funktioniert, ihm sei nicht angezeigt worden, dass das nächste Signal auf Rot stehe. Er habe also nicht falsch reagiert.

Ergänzendes Gutachten beantragt

Die Staatsanwaltschaft sieht das anders. Sie hat auf Basis eines Gutachtens Anklage gegen den Lokführer erhoben. Es geht dabei um die Vergehen der Gefährdung der körperlichen Sicherheit, die Herbeiführung einer Feuersbrunst und fahrlässige Gemeingefährdung. Der Verteidiger des Mannes hat ein ergänzendes Gutachten beantragt. Der Prozess soll in den nächsten drei bis vier Monaten stattfinden. Es gilt die Unschuldsvermutung.