Goldschakal
Tiere

Goldschakal: Bundesjagdgesetz gefordert

Laut Tierschützern werden Goldschakale in sechs Bundesländern, darunter in Kärnten, bejagt, das widerspreche einer EU-Richtlinie. Sie fordern ein bundesweit geltendes Gesetz. Laut Landesgesetz in Kärnten dürfen die kleinen hundeartigen Beutegreifer zwischen Anfang Oktober und Mitte März geschossen werden.

Die „Initiative für ein Bundesjagdgesetz“ kritisiert in einer Aussendung anlässlich des Tags des Goldschakals am 19. April, dass bei keiner anderen Tierart die willkürliche Ungleichbehandlung zwischen den Bundesländern so krass sei wie beim Goldschakal. In vier Bundesländern darf er nicht bejagt werden, in weiteren vier zeitweise und in Tirol sogar ganzjährig ohne Schonzeit. Die Tierschützer fordern daher per Volksbegehren ein bundeseinheitliches Jagdrecht.

Goldschakal im Schnee
Jennifer Hatlauf
Goldschakal im Schnee

Kärnten sieht Schonzeit vor

In Kärnten zum Beispiel sieht das Landesjagdrecht vor, dass Goldschakale von 1.10. bis 15.3. jagdlich getötet werden dürfen. Laut der Tierschützer sei der Goldschakal aber eine geschützte Art, die nur dann bejagt werden dürfe, wenn sie sich in einem günstigen Erhaltungszustand befinde. Das sei in Österreich mit seiner kleinen Goldschakalpopulation nicht der Fall.

Goldschakale gehören zu den hundeartigen (Caniden) Säugetieren und sind damit verwandt mit Wolf, Kojote oder Fuchs. In ganz Österreich gibt es geschätzte zehn Familienverbände. Wie viele Tiere in Kärnten leben ist nicht erfasst – mehr dazu in Goldschakal: Kleiner Bruder des Wolfs.