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Chronik

Goldeck-Prozess muss wiederholt werden

Der Zivilprozess nach einem tödlichen Arbeitsunfall auf dem Goldeck 2019 muss wiederholt werden. Das Oberlandesgericht Graz hob die Abweisung der Klage der Bergbahnen gegen die Republik auf und verwies die Causa zurück ans Landesgericht Klagenfurt. Es geht um die Frage, ob nicht doch eine überfliegende Hercules-Maschine des Heeres Auslöser gewesen sein könnte.

Der Sprecher des OLG, Stefan Koller, bestätigte einen Bericht der „Kleinen Zeitung“ (Online-Ausgabe). Er sagte gegenüber dem ORF, es sei richtig, dass der Fall an das Landesgericht Klagenfurt zurückgeschickt wurde. Es seien noch einige Sachverhalte zu klären, so Koller. Damit muss der Prozess wiederholt werden.

Klage nach Gutachten abgewiesen

Es ging beim Prozess um die Frage, ob eine überfliegende Hercules-Maschine des Bundesheers Seilschwingungen ausgelöst haben könnte, durch die das Seil riss und den Arbeiter tötete. Am Landesgericht Klagenfurt wurde am 22. Mai 2022 die Klage der Seilbahnen abgewiesen – mehr dazu in Goldeck-Seilbahnunglück: Klage abgewiesen. Er wurde angestrengt von den Bergbahnen Goldeck, die von der Republik 1,2 Millionen Euro Schadenersatz forderten. Strafrechtliche Ermittlungen wurden bereits 2021 eingestellt. Auch die Witwe und Tochter des Getöteten schlossen sich der Zivilklage an.

Betriebsleiter bei Wartungsarbeiten getötet

Der Sachverständige Stefan Levedag, Direktor des deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt, hatte ausgesagt, die Hercules-Maschine des Bundesheeres könne das Unglück nicht ausgelöst haben. Dieses Gutachten war die Grundlage für die Abweisung der Klage. Es war vermutet worden, dass durch den Überflug das dicke Tragseil zu schwingen begonnen hatte und dann letztendlich gerissen sei. Dabei wurde der 45-jährige Betriebsleiter der Goldeck-Bahnen bei Wartungsarbeiten getötet.

Die Bergbahnen beriefen gegen die Abweisung ihrer Klage, das OLG gab dem nun statt. Laut Koller müssen Zeugen sowie der Pilot zur Flughöhe bzw. einer allfälligen Seilberührung der Bundesheermaschine einvernommen werden. Zudem fordert das OLG die Ergänzung des Sachverständigengutachtens und nötigenfalls eine weitere Befundaufnahme.