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Chronik

Goldeck-Seilbahnunglück: Klage abgewiesen

Am Landesgericht Klagenfurt ist am Montag im millionenschweren Zivilprozess nach dem tödlichen Seilbahnunglück auf dem Goldeck die Klage der Bergbahnen abgewiesen worden. Ein Sachverständiger sagte, die Hercules-Maschine des Bundesheeres könne das Unglück nicht ausgelöst haben. Dieses Gutachten war die Grundlage für die Abweisung der Klage.

Jenes Hercules-Flugzeug, das am Tag des Unglücks vor vier Jahren in der Nähe der Seilbahn beobachtet wurde, kann das Seil, das dem damals 49 Jahre alten Mitarbeiter in der Mittelstation zum tödlichen Verhängnis wurde, nicht in Schwingung gebracht haben. Das zeigt das Gutachten des international anerkannten Sachverständigen Stefan Levedag. Er ist Direktor des deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt.

Aus seiner Sicht sei es physikalisch völlig ausgeschlossen, dass die Wirbel einer Transportmaschine den Unfall ausgelöst haben könnten. Die Kräfte, die die Wirbel des Flugzeuges auslösen, seien minimal. Laut seinen Berechnungen würden die Wirbel mit der Kraft von 80 Gramm auf das mehrere Tonnen schwere Seil wirken. Selbst wenn die Maschine ein Manöver geflogen wäre, wäre es nicht möglich.

Zivilprozess Goldeck

Bei Berührung wäre Flugzeug schwer beschädigt worden

Die Klagspartei, also die Vertreter der Goldeck-Bergbahnen, vertraten aber nach wie vor die Ansicht, dass die Hercules-Maschine zum Unglück geführt habe. Sie wollten wissen, ob es vorstellbar wäre, dass das Flugzeug das Seil berührt hat. „Für mich ist das absolut surreal“, sagte der Gutachter. Theoretisch wäre es zwar denkbar, dass ein Pilot so tief fliegt – das Seil befindet sich in einer Höhe von rund hundert Metern. Doch hätte die Maschine das Seil berührt, dann wäre es wohl gerissen und das Flugzeug schwer beschädigt worden.

Seismologische Aktivität könnte Rolle gespielt haben

Bei der Analyse dessen, was das Unglück ausgelöst haben könnte, kam am Montagvormittag im Verhandlungssaal noch eine weitere Ursache zur Sprache: Seismologische Daten, die ausgehoben worden sein, würden auf eine Aktivität zum Unglückszeitpunkt schließen lassen. Diese Frage wurde am Nachmittag erörtert.

Danach gab Richterin Sarah Maria Ritzmayer bekannt, dass die Klage der Bergbahnen abgewiesen wird. Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt stellte ihre strafrechtlichen Ermittlungen zu dem Unglück bereits im Jahr 2021 ein.

Bergbahnen drohen Kosten von 135.000 Euro

Die Bergbahnen haben gegen die Abweisung ein Rechtsmittel erhoben. Somit geht der Akt an das Oberlandesgericht (OLG) Graz. Das OLG wird in nächster Instanz entscheiden. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, müssten die Bergbahnen 135.000 Euro an Gerichtskosten tragen.