Sonnenenergie PV Anlage
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Wirtschaft

Gemeinden profitieren von PV-Förderungen

Strom aus Sonnenkraft soll in Kärnten stark ausgebaut und die Genehmigungen erleichtert werden werden. Das neue Energiewendegesetz erschließt für Gemeinden eine Einnahmequelle, denn bei einer Widmung für eine PV-Anlage über hundert Quadratmetern auf Freiflächen können sie einen Anteil am Einspeiserlös verlangen.

Anlagen auf Freiflächen sind auch nach dem neuen Gesetz, das vor dem Sommer beschlossen werden soll, widmungspflichtig. Hier kann die Gemeinde über einen privatrechtlichen Vertrag mit den Grundstückseigentümern mitkassieren. Andreas Scherwitzl, Bürgermeister der Gemeinde Magdalensberg und SPÖ-Landtagsabgeordneter, handelte das Gesetz mit dem Koalitionspartner ÖVP aus: „Es geht im Wesentlichen darum, dass man dort, wo man eine nachhaltige Beeinträchtigung der Landschaft hat, diese vertraglichen Regelungen über eine Beteiligung der Gemeinden vorsieht. Das wird für die Aufwendungen der Gemeinde herangezogen, die brauchen jeden Euro.“

Je nach Höhe des Einspeistarifes würden das zum Beispiel für die Gemeinde Madgalensberg bei der gerade entstehenden PV-Anlage 30.000 bis 50.000 Euro jährlich ausmachen.

PV-Anlagen
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PV-Anlage in Magdalensberg entsteht auf freiem Feld

Spekulationen verhindern

Die Gemeinden bekommen aber auch mehr Möglichkeiten, Widmungen für Photovoltaik-Kraftwerke auf Freiflächen mit Bedingungen zu verknüpfen, so Scherwitzl: „Es geht auch darum, sicherzustellen, dass diese Fläche, wenn sie gewidmet ist, auch tatsächlich als Freiflächen-PV-Anlage genützt wird. Denn man muss verhindern, dass es zu einer Spekulation mit gewidmeten PV-Flächen kommt.“ Gemeinden können also eine Baupflicht samt Frist festlegen und nach 20 bis 40 Jahren, wenn die Anlagen ihre technische Lebensdauer überschritten haben und sie nicht mehr erneuert werden, sollen sie verpflichtend abgebaut werden.

Gemeinden profitieren von neuem Gesetz

Gemeinden profitieren von geplantem Energie Wendegesetz auf Landesebene. Sie können künftig bei großen, neuen Anlagen auf Freiflächen mitkassieren. Widmungen sind aber nach wie vor notwendig.

Nicht betroffen sind Photovoltaikanlagen, die künftig widmungsfrei sind – mehr dazu in Schnellere Genehmigung für grüne Energie. Dabei handelt sich um Anlagen auf Haus- und Firmendächern sowie auf bereits versiegelten Flächen wie Parkplätzen. Ausgenommen sind auch neue Agri-PV-Anlagen, wenn bereits landwirtschaftlich genutzte Flächen, wie Obstgärten, bebaut werden.