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Politik

Schnellere Genehmigung für grüne Energie

Von einem energiepolitischen Meilenstein war am Montag in der Kärntner Landesregierung die Rede. Die Landesregierung schickte mehrere Gesetzesnovellen in Begutachtung – es soll leichter werden, Photovoltaikanlagen zu errichten. Die Reaktionen aus der Wirtschaft sind positiv.

Weniger Bürokratie und damit deutlich raschere Verfahren für mehr grüne Energie aus Sonnenlicht versprach Landeshauptmann-Stellvertreter Martin Gruber (ÖVP). Er sagte, man wolle nicht das ganze Land mit Photovoltaik zupflastern, aber sie sollen dort leichter und schneller ermöglicht werden, wo sie sinnvoll seien und sich Nutzungskonflikte vermeiden lassen.

Anlagen fast überall möglich

Im privaten Bereich und auch für Unternehmen soll künftig so ziemlich alles möglich sein, um Sonnenstrom zu produzieren. Gruber sagte, das betreffe „Anlagen im eigenen Garten bis 100 Quadratmeter, Anlagen auf baulichen Anlagen wie Dächern und Gebäuden, Zäunen oder Carports. Anlagen, die der Eigenversorgung von Eigenheimen, Hofstellen, Industrie, Kommunal- und Gewerbebetrieben, Kasernen, Krankenhäusern etc. dienen, wenn sie in einem unmittelbaren räumlichen Zusammenhang stehen.“

Ähnlich die Vorgaben für Agri-PV-Anlagen – auf Viehweiden beispielsweise, auch sie müssen gewidmet werden. Die neuen Gesetze sollen das Potenzial, Sonnenenergie zu produzieren, vervielfachen. Derzeit werden landesweit 188 Hektar für Photovoltaikanlagen verwendet, künftig sollen unbürokratisch 3.000 Hektar möglich werden.

„Öffentliches Interesse wiegt schwerer“

Energie-Landesrat Sebastian Schuschnig (ÖVP) sagte: „Das heißt, das öffentliche Interesse am Ausbau erneuerbarer Anlagen wiegt schwerer als andere Überlegungen und Beurteilungskriterien.“ Konflikte mit Anrainern oder Nachbarn befürchtet er nicht: „Wenn zwingende Faktoren gegen eine Genehmigung sprechen, wird das Bewilligungsverfahren auch künftig nicht positiv ausgehen. Wenn eine Anlage zum Beispiel zu hoch ist, ist sie zu hoch.“

„Gemeinderäten kommt besondere Verantwortung zu“

Dass sensible Landschaftsräume, wie etwa rote Gefahrenzonen oder Naturschutzgebiete, weiterhin vor Verbauung geschützt bleiben, hob SPÖ-Landtagsabgeordneter Christof Seymann hervor. Er betonte aber auch die Rolle der Gemeinden bei den Widmungen für PV-Anlagen: „Den Gemeinderäten kommt hier eine besondere Verantwortung zu. Deshalb ist ein wesentlicher Aspekt der neuen Verordnung, die Möglichkeit für Gemeinden, privatrechtliche Vereinbarungen mit Betreibern zu schließen, um einen eventuellen Abbau einer Anlage nach deren Außerbetriebnahme zu regeln, aber auch um Grundstücksspekulationen zu verhindern.“

Weiter warten heißt es auf Gesetzesänderungen für Windkraftanlagen. Bis zum Sommer läuft im Auftrag des Landes eine Bedarfserhebung, wann wo wieviel Strom aus welcher Quelle gebraucht wird. Dann sollen weitere Gesetze folgen, auf wissenschaftlicher Basis.

Team Kärnten: Ermöglichen statt verhindern

Team-Kärnten-Chef Gerhard Köfer begrüßt die Grundzüge des neuen Energiewende-Gesetzes. In den vergangenen Jahren habe man gebetsmühlenartig auf raschere Verfahren und weniger Bürokratie in diesen Bereichen gedrängt. Kärnten habe insbesondere beim Photovoltaik-Ausbau Vieles verschlafen sowie verhindert und viele Potenziale ungenützt gelassen. Versiegelte Flächen wie beispielsweise Parkplätze und Dächer, seien zu bevorzugen, aber auch Agri-PV vermehrt zuzulassen. Das sei für viele Landwirte interessant.

Wirtschaftskammer: Großer Schub

Der Präsident der Wirtschaftskammer, Jürgen Mandl, sagte, die PV-Verordnung sei ein großer Schub für die Energiewende. Vereinfachte und verbesserte Möglichkeiten zur Sonnenstromgewinnung tragen dazu bei, die Ziele des „European Green Deal“ zeitgerecht zu erreichen. „Die Wirtschaftskammer Kärnten ist froh, dass sehr viele ihrer fundierten Vorschläge in diesem Verordnungsentwurf berücksichtigt wurden“, sagte Mandl.

Industrie begrüßt neue PV-Verordnung

In einer Aussendung der Industriellenvereinigung heißt es, man bekenne sich grundsätzlich zu ambitionierten Klimazielen bei gleichzeitiger Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit des Standortes. Eine leistbare und sichere Versorgung mit nachhaltigen Energiequellen sei ein zentraler Baustein. Die nun zur Begutachtung vorgelegte neue Kärntner PV-Verordnung und das Energiewendegesetz können einen wichtigen Beitrag zum Wegfall von unnötigen Bagatell-Verfahren bzw. der Erleichterung und Beschleunigung von Genehmigungen im Erneuerbaren-Ausbau leisten. Sie werden daher von der IV Kärnten ausdrücklich begrüßt.

FPÖ: Vorsicht bei Umsetzung geboten

FPÖ-Landesparteiobmann Erwin Angerer sagte in einer Reaktion, eine unbürokratische Verwaltung sei begrüßenswert, aber bei der Umsetzung sei Vorsicht geboten. Im Hinblick auf die Errichtung von PV-Anlagen wäre es für jeden Privaten ein Gewinn, wenn es tatsächlich zu den angekündigten Genehmigungsfreistellungen komme. Es stimme ihn auch vorsichtig optimistisch, dass zuerst bereits versiegelte Flächen herangezogen werden sollen, um Photovoltaik-Anlagen zu errichten. Er appelliere jedoch an die Verantwortlichen, natur- und landwirtschaftliche Abwägungen nicht der Interessenslage mancher Großkonzerne unterzuordnen. Hier sei Vorsicht geboten.

Grüne fordern mehr Tempo bei Umsetzung

„Die Kärntner Gemütlichkeit ist nicht der richtige Ansatz, um die Energiewende schnell auf Schiene zu bringen. Einfachere Verfahren für die Errichtung von PV-Anlagen sind zweifelsohne wichtig, um die Planungssicherheit zu erhöhen, Partizipation zu ermöglichen und die Energiewende insgesamt in Schwung zu bringen. Das allein macht Kärnten allerdings noch lange nicht vom Nachzügler zum Vorreiter“, kritisiert die grüne Landessprecherin Olga Voglauer. Die Landesregierung müsse sich um die rechtliche Grundlage für den Ausbau der Windkraft, die Vorgaben für den Netzausbau, die Zonierung für Freiflächen-PV, die Ermöglichung von Energiegemeinschaften und entsprechende Förderschienen kümmern.