Hallenbad Klagenfurt Siegerprojekt
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Chronik

Hallenbad: Weiter Warten auf Unterlagen

Noch immer ist nicht klar, ob das geplante Klagenfurter Hallenbad eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) braucht oder nicht. Das Land leitete auf Antrag der Stadt Klagenfurt ein Feststellungsverfahren ein, doch nach wie vor wartet das Land auf die erforderlichen Unterlagen der zuständigen Stadtwerke.

„Wir warten“ heißt es aus der Abteilung 7 des Landes, die für Umweltverträglichkeitsprüfungen zuständig ist. Am 17. Jänner hatte die Stadt Klagenfurt einen Antrag gestellt, ob für das am Südring geplante 70-Millionen-Euro- Bad eine Umweltverträglichkeitspflicht besteht. Das dafür notwendige Feststellungsverfahren konnte aber noch nicht abgeschlossen werden, weil dringende Unterlagen fehlen.

Stadtwerke wollen Unterlagen im März nachreichen

Das habe die Abteilung, so Abteilungsleiter Albert Kreiner, der Stadt und den Stadtwerken als Planer und Betreiber des neuen Hallenbades am 22. Februar auch mitgeteilt. Doch die erforderlichen vertiefenden Unterlagen und Informationen der Stadtwerke wurden bis jetzt noch nicht geliefert. Auf ORF-Nachfrage bei den Stadtwerken hieß es, diese würden im März nachgereicht. Dabei handele es sich um konkretisierende Informationen etwa zum Verkehrskonzept, über Zufahrten, Parkmöglichkeiten und Busverbindungen.

Größerer Flächenverbrauch bräuchte UVP

Diese Konkretisierung sei ausschlaggebend für eine mögliche UVP. Der Bau des Hallenbads selbst würde vermutlich keine UVP-Pflicht nach sich ziehen. Sollte es aber durch mögliche Zufahrtsstraßen oder größere Parkmöglichkeiten zu einem zusätzlichen Bodenverbrauch kommen, dann gebe es andere Bemessungsgrundlagen, so Kreiner. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung würde den Bau des Hallenbads enorm verzögern.

Kreiner sagte dazu: „Grundsätzlich ist es so, dass die Projektwerber selbst Interesse daran haben, im Rahmen eines UVP-Feststellungsverfahrens Rechtssicherheit zu erhalten. Die Stadtwerke hätten es in der Hand gehabt so einen Antrag früher zu stellen, denn sie haben dann Rechtsklarheit und Rechtssicherheit.“ Die Stadtwerke gehen weiterhin nicht von einer UVP-Prüfung aus, sie berufen sich auf ein Privatgutachten, das eine solche Prüfung ausschließt.