Es wächst schon wieder erstes Gras auf der vorbereiteten Fläche am Südring, wo das künftige Klagenfurter Hallenbad gebaut werden sollte. Schon im Vorjahr sollte hier der Spatenstich stattfinden, bis heute gibt es keinen neuerlichen Termin. Jetzt gibt es den nächsten zeitlichen Rückschlag. Das Land prüft, ob für das Großprojekt eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig sein wird. Dabei geht es vor allem um den Bodenverbrauch.
UVP für Klagenfurter Hallenbad
Neue Regelung knüpft UVP an Bodenverbrauch
Albert Kreiner, Abteilungsleiter in der Landesregierung sagte, es gehe dabei um eine Neuerung im UVB-Gesetz: „Wo wesentlich Wert darauf gelegt wird, dass der Bodenverbrauch bei einer bestimmten Größe eine UVP-Pflicht bedingt. Das ist gegenwärtig zehn Hektar. Das Kernprojekt des Hallenbades umfasst deutlich weniger, aber es ist natürlich zu beurteilen, welche Anlagenteile wie Straßenerweiterungen oder Durchstiche zum Projekt dazuzuzählen sind und welche Fläche sich dann ergibt. Ein zweiter Teil des Projektes ist natürlich die Fragestellung, wie viele Stellplätze für Autos, Busse, Radfahrer und Scooter erforderlich sind.“
Die Prüfung aller Unterlagen, die jetzt vorliegen, werde einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Bauabteilung des Magistrats Klagenfurt stellte erst vor wenigen Tagen den Antrag für ein Feststellungsverfahren, ob eine UVP-Pflicht besteht oder nicht.
Stadtwerke: Hallenbad unter Bagatellgrenze
Zu diesem erst kürzlich gestellten Antrag sagte der Klagenfurter Bürgermeister Christian Scheider (Team Kärnten), der Sachverhalt sei gerade ermittelt worden: „Die Stadtwerke sagen, dass sie zu der Zeit, wo die Stadt darauf aufmerksam gemacht hat, noch nicht im Stande waren, alle Unterlagen aufzubringen, die notwendig gewesen wären für dieses Feststellungsverfahren. Und dass sie diese Informationen erst jetzt haben, damit sie einreichen können. Aber diese Frage muss man berechtigterweise den Stadtwerken stellen.“
Seitens der Stadtwerke gab es am Montag kein Interview. In einer schriftlichen Stellungnahme heißt es, man habe ein Gutachten in Auftrag gegeben, das besagt, „dass das Hallenbad-Projekt bei allen relevanten Tatbeständen für das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz unter der Bagatellgrenze liegt“.
Öffnungstermin Ende 2025
Seit mittlerweile schon zweieinhalb Jahren hat die Landeshauptstadt nun kein Hallenbad. Schwimmvereine beklagen, dass sie immer mehr Kinder verlieren, weil das Pendeln in andere Hallenbäder zu zeitaufwendig sei. Ob der Eröffnungstermin Ende 2025 hält, bleibt weiter fraglich.