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Gericht

Zwei Jahre Haft im zweiten Lego-Prozess

Zum zweiten Mal hat sich ein mutmaßlicher Betrüger am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt verantworten müssen, er wurde diesmal zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt. Der Mann hatte Lego-Steine online verkauft, aber nur Sand verschickt. Er wurde deswegen schon einmal verurteilt, hatte aber danach weitergemacht.

Die kriminelle Laufbahn des Klagenfurters hatte im Jahr 2019 begonnen. Über seinen Lego-Shop hat der 26-Jährige mehr als 250 Kunden aus dem In- und Ausland getäuscht. Aufgenommene Bestellungen versandte er falsch oder gar nicht – in mehreren Fällen verschickte er Sand anstatt Lego, um das richtige Gewicht vorzutäuschen. Insgesamt war damals ein 520.000 Euro hoher Schaden entstanden.

OLG korrigierte erste Strafe nach oben

Im Sommer 2021 fasste der Mann drei Jahre Haft, davon eines unbedingt, aus. Weil er einen guten Teil der Strafe bereits in Untersuchungshaft verbüßt hatte, wurde er enthaftet. Allerdings korrigierte das Oberlandesgericht (OLG) Graz die Strafe später nach oben – auf drei Jahre unbedingt.

Sehr schnell rückfällig geworden

Nichtsdestoweniger wurde der Klagenfurter in rekordverdächtiger Zeit rückfällig. Kurz bevor er wieder in Haft musste, startete er im Frühjahr 2022 erneut Betrügereien mit derselben Masche: Er bot seltene und dadurch teure Lego-Sets an und kassierte von seinen Opfern Vorauszahlungen, lieferte aber nicht. Es dauerte am Mittwoch mehrere Minuten bis Richter Manfred Herrnhofer im Landesgericht Klagenfurt alle entsprechenden Positionen aufgezählt hatte.

Der 26-jährige Angeklagte gab sich zerknirscht und nickte bei jedem genannten Betrag. Dass er diesmal aus der Haft vorgeführt wurde, hätte er sich übrigens sparen können: Im Oktober hätte er schon einmal vor Gericht erscheinen müssen, blieb aber unentschuldigt fern. Die Polizei schnappte den zur Festnahme Ausgeschriebenen dann Wochen später.

Staatsanwältin: „Betrüger, wie er im Buche steht“

„Ich war spielsüchtig, habe viel Geld verloren. Ich möchte eine Therapie machen“, erklärte der 26-Jährige, warum er so schnell wieder den Weg in Richtung gewerbsmäßiger Betrug eingeschlagen hatte. Die Spielsucht sei ein Problem, das der Angeklagte rasch in den Griff bekommen müsse, sagte Staatsanwältin Denise Ebner. Gänzlich könne man die Taten aber nicht darauf schieben.

So habe der Mann – bei Einkünften von 1.500 bis 3.000 Euro – einen aufwendigen Lebensstil gepflegt. 1.200 Euro Miete, Schmuckgeschenke und ein Paris-Urlaub für seine damalige Lebensgefährtin sowie drei gleichzeitig gemietete Autos, darunter ein BMW M5 Competition um allein 4.800 Euro im Monat. „Das muss ich mir ja nicht leisten, wenn ich ohnehin schon sehe, dass sich das alles nicht ausgeht“, zeigte sich der Angeklagte vor Gericht reumütig.

Richter: „Masche seit Jahrhunderten bekannt“

Die Masche sei seit Jahrhunderten bekannt, sagte Richter Herrnhofer in seiner Urteilsbegründung: „Was sich ändert, sind einfach nur die Umstände. Die Sache ist nicht schwierig: Ein Kunde möchte etwas im Voraus bezahlen und wird abgezockt. Ob es nun um Kryptowährungen oder CBD geht“, so der Richter mit Verweis auf andere Verfahren, die derzeit in Klagenfurt anhängig sind. Mildernd sei dem 26-Jährigen jedenfalls sein reumütiges Geständnis zugute gekommen. Andererseits seien die Vorstrafe und der rasche Rückfall „massiv erschwerend“. Und, so der Richter: „Sie sind ja ein begabter Mann, der rechnen kann. Sie haben gesehen, dass der Krug brechen wird. Das funktioniert eben nur eine Zeitlang, aber dann ist es aus.“

Der Angeklagte erbat drei Tage Bedenkzeit. Staatsanwältin Ebner gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.