Hände groß mit Handschellen
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Chronik

Einbruch bei Juwelier: Zweieinhalb Jahre Haft

Zu zweieinhalb Jahren Haft wegen versuchten räuberischen, schweren Diebstahls durch Einbruch ist ein Rumäne am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt verurteilt worden. Er soll im September 2022 in Villach gemeinsam mit einem Komplizen in ein Juweliergeschäft eingebrochen und hochpreisigen Schmuck gestohlen haben.

Der Fall sorgte damals für Schlagzeilen. Zwei Rumänen haben laut Anklage in ein Juweliergeschäft in Villach eingebrochen und Schmuck sowie Uhren im Wert von mehr als 58.000 Euro gestohlen. Ein Zeuge in einem angrenzenden Kebab-Restaurant hörte den Alarm kurz nach 3.00 Uhr in der Früh und beobachtete die beiden Täter, wie sie jeweils mit einem Plastiksack flüchteten. Der Mann nahm mit einem weiteren Zeugen die Verfolgung auf. Einer der beiden mutmaßlichen Täter sprang bei der Flucht in die Drau, der andere warf die Beute weg und tauchte unter. Er wurde einen Tag später gestellt- mehr dazu in Zeugen verfolgten Juwelendiebe.

Angeklagter soll Zeugen bedroht haben

Beide Zeugen gaben bei ihrer Einvernahme an, dass der Angeklagte auf der Flucht sie mit einem Brecheisen bedroht hatte. Der Angeklagte hingegen beteuerte vor Richter Manfred Herrnhofer, er habe niemanden mit dem Brecheisen bedroht. Ein wichtiges Detail, denn hier geht es um das Strafmaß. Der Angeklagte wurde kurz nach der Tat nach einer großangelegten Fahndung festgenommen.

Der mutmaßliche Komplize, der noch auf seinen Prozess wartet, entschlug sich der Zeugenaussage. Ihm gelang damals die Flucht, er konnte schlussendlich in Irland festgenommen und in die Justizanstalt Klagenfurt überstellt werden- mehr dazu in Juwelendieb in Irland gefasst.

Mehrfach einschlägig vorbestraft

Straferschwerend für den Angeklagten war, dass er mehrfach einschlägig vorbestraft ist. Als strafmildernd wurde sein Geständnis den Einbruch betreffend gewertet und dass er Reue zeigte. Der Schöffensenat verurteilte den Mann schließlich zu zweieinhalb Jahren Haft. Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft erbat Bedenkzeit, deshalb ist das Urteil nicht rechtskräftig.