Chronik

Unwetteropfer werden finanziell unterstützt

Die Aufräumarbeiten nach den heftigen Unwettern Anfang August werden noch Wochen und Monate dauern. Um den finanziellen Schaden etwas abzufedern, gewährt das Finanzministerium den Betroffenen Steuererleichterungen.

Hochwasser und Hangrutschungen richteten vor allem in den Bezirken Klagenfurt-Land und Völkermarkt enormen Schaden an. Zahlreiche Häuser wurden durch Wasser und Schlamm beschädigt, Möbel und andere Einrichtungsgegenstände vernichtet und Autos zerstört. Das Geld von den Versicherungen wird wohl in den meisten Fällen nicht ausreichen, daher springt jetzt das Finanzamt ein. Betroffene können die Kosten, die bei der Beseitigung der Unwetterschäden anfallen, von der Steuer absetzen. Dies umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen, vom Auspumpen des Kellers, bis hin zur Reparatur von beschädigten Gegenständen.

Auch neue Kleidung, Computer oder Autos können Unwetteropfer steuerlich geltend machen. Darüber hinaus sind sie von Verwaltungsabgaben und bestimmten Gebühren befreit, etwa wenn Reisepass, Führerschein oder Mietverträge durch Wasser und Schlamm vernichtet worden sind.

Stundungen oder Ratenzahlungen

Zusätzlich zu den Steuererleichterungen können Betroffene bei anstehenden Steuerzahlungen beziehungsweise Steuervorauszahlungen um Stundung oder Ratenzahlungen ansuchen. Darüber hinaus sind die Leistungen aus dem Katastrophenfond sowie Spenden für Aufräumarbeiten steuerfrei.