Trinkwasser aus der Wasserleitung
ORF.at/Dominique Hammer
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Chronik

Trinkwasser in einigen Gemeinden verunreinigt

Zweieinhalb Wochen nach der Unwetterkatastrophe in Mittel- und Unterkärnten sind die Auswirkungen immer noch stark spürbar. Auch das Trinkwasser ist in einigen der 66 betroffenen Gemeinden verunreinigt. Eine offizielle Liste der betroffenen Gemeinden bzw. Siedlungen gibt es aber nicht.

An die 350 Wasserversorger in den 66 von den Unwettern betroffenen Gemeinden nahmen das Angebot an, das Trinkwasser untersuchen zu lassen. Die ersten Ergebnisse liegen seit Montag vor. Einige Proben sind verunreinigt, sie zeigen erhöhte Bakterienwerte auf. Im Bereich dieser Quellen muss das Trinkwasser vorübergehend abgekocht werden.

Gemeinden nicht veröffentlicht

Dass die betroffenen Gemeinden nicht offiziell genannt werden und daher auch im ORF und den anderen Medien nicht veröffentlicht werden, habe einen Grund, sagte der Pressesprecher des Landes, Gerd Kurath. Es gebe nämlich nicht nur einen, sondern mehrere Trinkwasserversorger pro Gemeinde: „Das Trinkwasser in einer Gemeinde wird ja nicht nur von einer Quelle verabreicht bzw. weitergegeben, sondern von unterschiedlichen Quellen. In den Quellen gibt es unterschiedliche Dinge, die zu den Problemen geführt haben bzw. Maßnahmen, die gesetzt werden müssen.“ Das könnte man in Listen niemals so detailliert auflisten, so Kurath. Daher habe man sich auch bewusst gegen eine Veröffentlichung via Internet entschieden.

Information via E-Mail, Telefon oder Postwurf

Das Institut für Lebensmitteluntersuchung informiere die Wassergenossenschaften direkt, und diese müssten dann die notwendigen Vorkehrungen treffen und die Bevölkerung informieren. „Keiner dieser Quellenbetreiber will, dass hier jemand zu Schaden kommt. Es ist jedenfalls garantiert, dass die betroffenen Menschen so schnell wie möglich informiert werden, wenn es Probleme geben sollte“, so Kurath. Sollten Maßnahmen notwendig werden, dann werden die Betroffenen umgehend und direkt vom Wasserversorger informiert, per E-Mail, Telefon oder per Postwurf oder Aushang.