Wetter

Vorbereitungen auf möglichen Wetterumschwung

Sämtliche Behörden, Landesabteilungen und Einsatzkräfte haben einander am Dienstag getroffen, um für den prognostizierten Wetterumschwung am Wochenende gerüstet zu sein. Möglich seien wieder Stürme, Unwetter und Starkregen. Am Donnerstag wird es eine weitere Sitzung geben, da sollte die Wetterlage klarer sein.

Gerd Kurath vom Land sagte, das Wetter gehe von Südfrankreich aus und es müsse errechnet werden, ob und wie es von Sonntag auf Montag Kärnten treffen könnte. Daher finde am Donnerstag noch eine Sitzung statt. Es gehe dabei darum, Maßnahmen rechtzeitig zu treffen, vor allem auch in den schon unwettergeschädigten Gebieten: „Wir müssen einfach vorbereitet sein, Einsatzkräfte müssen wissen, wann und wo sie womöglich aktiv werden müssen, wie sie ihre Bereitschaftsdienste einteilen, immerhin haben wir auch noch Urlaubszeit“, so Kurath.

Trinkwasser wird weiter beprobt

Weiters wurden die Trinkwasserbeprobungen und ihr Fortschritt besprochen. Hochwässer und Vermurungen hätten auch Schäden an der öffentlichen Wasserversorgung angerichtet, folglich könne Trinkwasser durch Erde und Sand verunreinigt sein, so Kurath. Die Beprobungen erfolgen, wie geplant, so rasch wie möglich gemeinsam mit dem Bundesheer und um den Wasserversorgern und der betroffenen Bevölkerung Sicherheit und Gewissheit zu geben, sowie um entsprechende Maßnahmen zu setzen. Die Gemeinden werden entsprechend informiert.

Leppengraben nach wie vor gefährlich

Auch die Lage in Eisenkappel bzw. im Leppengraben waren Thema. Sämtliche Behörden und Experten warnen noch einmal eindringlich davor, den Graben zu befahren. Kurath sagte, es werden immer wieder Pkw und Radfahrer gesichtet. Aber nur, weil die Straßen nun immer mehr freigeräumt werden konnte, sei sie trotzdem nicht befahrbar. Die große Gefahr liege in den Hängen über der Straße und sei für Laien nicht ersichtlich. Die Hänge seien nach wie vor in Bewegung. Auch die Varianten, wie die Aufräumarbeiten weitergehen, wurden besprochen, sowie die Errichtung einer Behelfsstraße, für die auch der Grundeigentümer bereits seine Zusage erteilt habe.