Zwei Wölfe
KENA BETANCUR / AFP / picturedesk.com
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Chronik

Wolfsverordnung: VGT will Gruber anzeigen

Der Verein gegen Tierfabriken (VGT) hat am Donnerstag strafrechtliche Anzeigen gegen jene Landesräte aus Kärnten, Tirol und Salzburg angekündigt, die Wolfsverordnungen zum Abschuss der Tiere erlassen haben. Die Tierschützerinnen und Tierschützer werfen den Zuständigen, u. a. Jagdreferent Martin Gruber (ÖVP), Amtsmissbrauch und Umweltschädigung vor.

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) stellte im Juni fest, dass anerkannte Umweltorganisationen die Überprüfung und Aufhebung solcher Verordnungen bei Behörden beantragen können. Konkret ging es um die niederösterreichische Fischotterverordnung. Der Entscheidung zufolge müssten anerkannte Umweltschutz-NGOs grundsätzlich bereits an Behördenverfahren, in denen Normen des EU-Umweltrechts betroffen sind, beteiligt werden. Zudem müssten österreichische Behörden und Gerichte für einen effektiven gerichtlichen Rechtsschutz sorgen. Umweltschutzorganisationen fordern eine vollständige, rechtskonforme Umsetzung der Aarhus-Konvention in den Bundesländern, Verordnungen zur Tötung von Wolf und Co. seien nicht rechtskonform, hieß es.

VGT: Wolfsverordnung rechtswidrig

Der Wiener Tierschutzverein brachte in der Folge eine Beschwerde gegen die Kärntner Wolfsverordnung beim Landesverwaltungsgericht Kärnten ein. In seiner nun angekündigten Anzeige gegen Landeshauptmann-Stellvertreter Martin Gruber (ÖVP) nimmt VGT-Obmann Martin Balluch Bezug auf die VwGH-Entscheidung vom Juni. „Obwohl das Erkenntnis des VwGH (…) die Rechtswidrigkeit dieser Entnahmeverordnungen aufgrund der fehlenden Rechtsschutzmöglichkeiten anerkannter Umweltorganisationen im Bereich des EU-Umweltrechts aufzeigt, ist die Verordnung weiter Bestandteil der geltenden Rechtsordnung“, heißt es in der Anzeige. Gruber habe wissentlich eine rechtswidrige Wolfsverordnung erlassen, so der Vorwurf.

Anders sieht man die Sache in der Kärntner Landesregierung. „Wir sind von der Rechtskonformität unserer Wolfsverordnung überzeugt. Sie wird weiter vollzogen“, hieß es aus Grubers Büro. Die Wolfsverordnung sei einem mehrwöchigen öffentlichen Begutachtungsverfahren unterzogen worden: „Somit hatten und haben natürlich auch anerkannte Umweltorganisationen die Möglichkeit, sich an der Entstehung von Verordnungen im Bundesland Kärnten inhaltlich zu beteiligen.“ Bezüglich der aktuellen VwGH-Entscheidung sei die zuständige Abteilung der Ansicht, dass es dabei nicht um die Einbindung bei jeder Entnahmemöglichkeit laut Verordnung geht, sondern um die Frage der Einbindung von Umweltorganisationen bei der Erlassung der Verordnung selbst. Bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt ist die angekündigte Anzeige noch nicht eingegangen.

Sechs Wolfsabschüsse

Kärnten war das erste Bundesland, das Anfang 2022 eine eigene Verordnung verabschiedete, welche die Jagd auf den eigentlich streng geschützten Wolf erleichtern sollte. Darin werden „Schadwölfe“, die auf Almen Tiere reißen, und „Risikowölfe“, die sich wiederholt in Siedlungen vorwagen, definiert. Dutzende Male hatte es seither mit Hilfe der Verordnung „Ausnahmen von den Schonvorschriften“ gegeben, sechs Wölfe wurden in Kärnten bis Mitte Juli 2023 getötet. Bescheide für den Einzelfall werden dabei nicht erlassen, es werden lediglich die zuständigen örtlichen Jägerinnen und Jäger sowie Bezirkshauptmannschaft und Gemeinde „informiert“, wie es heißt.