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Chronik

Diskussion um Rechtsentscheid zu Wolf

Der Verwaltungsgerichtshof stärkt die Rechte von Umweltschutzorganisationen, wenn es um die Entnahme geschützter Tierarten wie Wolf, Biber oder Fischotter geht. Diese haben demnach das Recht, Verordnungen auf ihre Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht überprüfen zu lassen. Betroffen sei laut Umweltschützern auch Kärnten. Die Politik sieht das anders.

Anlass für die Entscheidung des Höchstgerichts war die niederösterreichische Fischotterverordnung 2019. Durch Verordnungen dieser Art sei das Beschwerderecht von Umweltschutzorganisationen ausgehebelt worden.

Festgestellt wird in der Entscheidung, „dass Umweltorganisationen einen unionsrechtlich gebotenen Anspruch auf Überprüfung umweltbezogener Bestimmungen und auf einen effektiven gerichtlichen Rechtsschutz haben. Das heißt die österreichischen Gerichte und Behörden sind dazu aufgerufen für einen effektiven gerichtlichen Rechtsschutz auch in derartigen Verordnungsverfahren zu sorgen“, sagte Umweltjuristin Lisa Schranz vom Ökobüro.

Landesregierungen am Zug

Auch in Kärnten gibt es Verordnungen zur Entnahme geschützter Tierarten wie Wolf, Biber und Fischotter. Zuletzt haben vor allem die Wolfsverordnungen für Diskussionen gesorgt. Da stellt der Verwaltungsgerichtshof klar, Umweltschutzorganisationen haben das Recht in die Entnahmeverfahren von streng geschützten Tierarten eingebunden zu sein.

„Es sind also jetzt die Landesregierungen am Zug, die derzeit in Kraft stehenden Entnahmeverordnungen zu überprüfen, im Detail darauf zu schauen, ob diese tatsächlich mit den unionsrechtlichen Vorgaben vereinbar sind“, so Schranz.

„Meilenstein für den bröckelnden Artenschutz“

Die Landesregierungen in Österreich werden aufgefordert, bei Abschussverordnungen etwa für den Wolf einen Kurswechsel vorzunehmen und Einwände von Umweltschutzorganisationen zuzulassen. Die aktuelle Entscheidung des Höchstgerichts sei jedenfalls ein Meilenstein für den bröckelnden Artenschutz in Österreich und ein klares Signal für eine rechtskonforme und lösungsorientierte Politik in den Bundesländern, so Christian Bichler, Artenschutzexperte beim WWF Österreich.

Dass der Höchstgerichtsentscheid auch auf Kärntner Verordnungen zu Wolf, Biber und Fischotter zutreffen, sei reine Interpretationssache der Umweltschutzorganisationen. In Kärnten gehe man davon aus, dass alle Verordnungen rechtskonform seien, heißt es dazu aus dem Büro von Jagdreferent Martin Gruber (ÖVP).