Seit Inkrafttreten der Kärntner Wolfsverordnung wurden sechs Tiere in Kärnten geschossen. Diesmal erfolgte der Abschuss in unmittelbarer Nähe zu von Menschen genutzten Gebäuden, hieß es. Vor dem Abschuss war mehrfach versucht worden, den Wolf aus dem Gebiet zu vergrämen.
Weiterer Abschuss möglich
Die Meldung an das Land Kärnten über die erfolgte Entnahme wurde innerhalb der vorgesehenen Frist gemacht, hieß es vom Land. Das erlegte Tier wurde vom Wolfsbeauftragten des Landes bereits begutachtet. Der vorgeschriebene Zehn-Kilometer-Radius vom Ort der letzten Vergrämung des Risikowolfs sei eingehalten worden, hieß es in der Aussendung. Die Möglichkeit, einen Wolf zu schießen, hätte in diesem Gebiet noch bis Mitte August gegolten, sie ist damit erloschen. Im Bezirk Spittal ist jedoch noch ein Abschuss eines weiteren Risikowolfs sowie eines Schadwolfs möglich, so das Land Kärnten.