Der Abschuss wurde dem Wolfsbeauftragten des Landes ordnungsgemäß innerhalb von 24 Stunden gemeldet. Der Kadaver konnte bereits begutachtet und die Einhaltung des vorgeschriebenen Zehn-Kilometer-Radius vom Ort der letzten Vergrämung bestätigt werden. Wie bei allen Abschüssen wurden auch hier DNA-Proben an Ort und Stelle genommen. Es ist offiziell der vierte Abschuss eines Wolfes in Kärnten.
Sieben weitere Wölfe können erlegt werden
Die Abschussmöglichkeit für einen Risikowolf im betroffenen Gebiet, die ursprünglich bis 16.6. gegolten hätte, ist damit erloschen. Die Jagdausübungsberechtigten werden umgehend behördlich informiert. Insgesamt bestehen in Kärnten derzeit noch sieben weitere Entnahmemöglichkeiten für Risikowölfe gemäß Wolfsverordnung.