Die Entnahme des Risikowolfes sei ordnungsgemäß gemeldet und vom Wolfsbeauftragten begutachtet worden, hieß es vom Land. Die Abschussmöglichkeit bestand im betroffenen Gebiet seit 6. März, nachdem bereits mehrere Vergrämungsschritte gesetzt werden mussten.
DNA-Proben an Ort und Stelle genommen
Der Abschuss sei dem Wolfsbeauftragten des Landes ordnungsgemäß gemeldet worden, sodass die Begutachtung bereits stattfinden konnte. Der vorgeschriebene Zehnkilometerradius sei eingehalten worden. Benötigte DNA-Proben seien an Ort und Stelle genommen worden. Der Kadaver sei dem Jäger, der das Tier erlegt hatte, überlassen worden.
Die Abschussmöglichkeit für einen Risikowolf im betroffenen Gebiet, die ursprünglich bis Ende März gegolten hätte, sei damit erloschen. Die Jagdausübungsberechtigten würden umgehend behördlich informiert, hieß es in der Aussendung des Landes.
Abschussmöglichkeit noch in drei Gebieten
Ein Risikowolf darf waidgerecht mit einer Jagdwaffe erlegt werden, wenn eine Vergrämung erfolglos bleibt. Die Abschussmöglichkeit muss dem Land gemeldet werden. „Die Entnahme darf in jenen Jagdgebieten erfolgen, die sich ganz oder teilweise in einem Radius von zehn Kilometer um die letzte Vergrämung befinden“, heißt es in einem Informationsschreiben des Landes.
Derzeit gebe es noch drei Gebiete mit der Abschussmöglichkeit für einen Risikowolf, hieß es vom Land. Zwei dieser Gebiete befinden sich im Bezirk Hermagor, einer im Bezirk Villach-Land. Gültig sind die Abschussmöglichkeiten noch bis Ende März beziehungsweise Anfang April.
400 Nutztiere gerissen
Allein im Vorjahr rissen Wölfe rund 400 Nutztiere. Mehr als 200.000 Euro aus dem Großwildschadenfonds mussten an die betroffenen Bauern ausgezahlt werden.