Schon zweimal wurde der Wolf vergrämt, wie es die Wolfverordnung vorsieht. Einmal in Rangersdorf, das zweite Mal in Mörtschach. Vier Wochen lang haben die Jäger jetzt Zeit, den Wolf zu erlegen, sollte er im Umkreis seiner zweiten Vergrämung wieder auftauchen.
Jäger haben vier Wochen Zeit
Wörtlich heißt es in einem Informationsschreiben des Landes: „Risikowölfe können von einem Jäger mit einer Jagdwaffe weidgerecht erlegt werden.“ Und weiter: „Die Entnahme darf in jenen Jagdgebieten erfolgen, die sich ganz oder teilweise in einem Radius von zehn Kilometer um die letzte Vergrämung befinden.“
Die Hegeringleiter im betroffenen Gebiet wurden ersucht, die Jagdausübungsberechtigten zu informieren. Wobei einfach ist der Abschuss von Wölfen nicht. Das zeigt auch die Tatsache, dass bisher erst zwei Wölfe tatsächlich erlegt wurden.
400 Nutztiere fielen Wolf zum Opfer
Die betroffenen Bauern drängen aber darauf. Denn allein im Vorjahr fielen rund 400 Nutztiere dem Wolf zum Opfer gefallen. Mehr als 200.000 Euro aus den Großwildschadenfonds mussten an die betroffenen Bauern ausgezahlt werden.