Heulender Wolf
APA/HERBERT PFARRHOFER
APA/HERBERT PFARRHOFER
Chronik

„Risikowolf“ im Lesachtal erlegt

In unmittelbarer Nähe zu einem Wohngebiet ist am Montag ein „Risikowolf“ im Lesachtal erlegt worden. Bei dem Tier handelt es sich um eine Wölfin. Sie hatte sich nicht vertreiben lassen, deshalb bestand seit Mitte Jänner die Möglichkeit für einen Abschuss. DNA-Proben wurden an Ort und Stelle entnommen.

„Dass wir hier von einem ‚Risikowolf‘ sprechen, der keine Scheu vor dem Menschen gezeigt hat, steht außer Zweifel. Ein solcher Wolf ist zum Schutz der Bevölkerung zu erlegen“, so Jagdreferent Martin Gruber (ÖVP).

Erlegtes Tier ist weiblich

Der Abschuss erfolgte am 30. Jänner innerhalb des genehmigten zehn Kilometer Radius vom Ort der letzten Vergrämung. Der Abschuss sei ordnungsgemäß innerhalb von 24 Stunden gemeldet und vom Wolfsbeauftragten des Landes begutachtet worden. Laut dem Wolfsbeauftragten des Landes, Roman Kirnbauer, handelt es sich um eine jüngere Wölfin, die vermutlich alleine unterwegs war. Das Tier sei teilweise nur 50 bis 60 Meter von den Häusern weg gewesen, so Kirnbauer.

Wolfsabschuss im Lesachtal

Wie heute bekannt wurde, ist im Lesachtal, in unmittelbarer Nähe zu einem Wohngebiet, ein Wolf erlegt worden. Das Tier habe sich laut Jägern, nicht vertreiben lassen, deshalb bestand seit Mitte Jänner die Möglichkeit für einen Abschuss.

Ob die Wölfin auch für Risse verantwortlich ist, werde sich erst herausstellen. Alle benötigten Untersuchungen und DNA-Proben wurden bereits durchgeführt. Der Kadaver der Wölfin bleibt beim Jagdausübungsberechtigten, der das Tier erlegte, wie es das Kärntner Jagdgesetz vorsieht.

„Wolfsverordnung wichtig für Sicherheit“

Man sehe anhand dieses Falls wieder deutlich, warum es so wichtig sei, in die Kärntner Wolfsverordnung auch eine klare Regelung für Siedlungsgebiete aufzunehmen, so Gruber. So könne man eingreifen, wenn es um die Sicherheit der Bevölkerung gehe.

Die Abschussmöglichkeit für einen „Risikowolf“ im betroffenen Gebiet, die ursprünglich bis 15. Februar gegolten hätte, ist mit der Erlegung dieser Wölfin erloschen. Die Jäger werden darüber umgehend behördlich informiert.