Grauer Wolf
DENIS LOVROVIC / AFP / picturedesk.com
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CHRONIK

Kärnten plant Alleingang bei Wölfen

Kärnten plant einen Alleingang beim Schutz von Weiden und Almen vor dem Wolf. Durch ein neues Landesgesetz sollen Alm- und Weideschutzgebiete festgelegt werden, wo andere Maßnahmen zum Schutz der Viehherden unmöglich oder unzumutbar sind. In diesen Gebieten soll der Wolf dann geschossen werden dürfen.

Wölfe haben in Kärnten heuer bereits mehr als 50 Weidetiere gerissen. Geschossen werden dürfen derzeit nur jene Wölfe, die per Verordnung als Risiko- oder Schadwolf definiert sind. Die Forderung von Bauern und Jägern, die EU möge den Schutzstatus des Wolfes lockern, dürfte in Brüssel kein Gehör finden. Das hat der Umweltdirektor der EU-Kommission bei seinem Besuch kürzlich in Kärnten klargemacht.

Offenbar haben aber die Gespräche mit ihm neuen gesetzlichen Spielraum aufgezeigt. Jagd- und Agrarreferent Martin Gruber (ÖVP) will nun ein neues Alm- und Weideschutz-Gesetz ausarbeiten lassen.
„Das Gesetz zielt vor allem darauf ab, Weideschutz- und Almschutz-Gebiete zu definieren, in denen Wölfe entnommen werden dürfen – unabhängig von der Rissanzahl“, sagt Gruber im ORF-Interview.

Weiden in steilen Lagen als Schutzgebiete möglich

Sachverständige des Landes sollen jene Gebiete festlegen, in denen Herdenschutzmaßnahmen wie Zäune oder Schutzhunde nicht umgesetzt werden können – zum Beispiel, weil es zu steil ist. Gruber zeigt sich überzeugt, das regionale Gesetz könne EU-konform eingeführt werden, ein ähnliches gebe es bereits in Schweden. „Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie gibt das vor. Durch sie wurde der Wolf unter strengsten Schutz gestellt. Wir verkürzen in diesem Fall nur Verfahren“, so Gruber.

In Kraft treten könnte ein Alm- und Weideschutzgesetz frühestens im nächsten Sommer. Die Freiheitlichen in Kärnten verlangen ein nationales Gesetz, das den Abschuss von Wölfen ermöglicht – mehr dazu in Wolf-Gesetz geplant.