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Chronik

Causa Miklautz: Verfahren eingestellt

In der Causa Miklautz hat die Oberstaatsanwaltschaft Graz ein Machtwort gesprochen. Das von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt eingeleitete Verfahren gegen den Journalisten Franz Miklautz wegen des Verdachts der Verletzung des Amtsgeheimnisses als Bestimmungs- oder Beitragstäter wurde eingestellt. Das Verfahren gegen die Informanten bleibt anhängig.

Angezeigt wurde Miklautz wegen kritischer und für die Verantwortlichen äußerst unbequemer Recherchen um Überstundenabrechnungen, Gehälter und Nebentätigkeiten im Klagenfurter Rathaus. Auch seine Arbeitsgeräte wurden beschlagnahmt – mehr dazu in Ermittlungen gegen Aufdeckerjournalisten (kaernten.ORF.at; 20.6.2023).

Journalistenvertreter und Politik kritisierten das Vorgehen der Kärntner Staatsanwaltschaft. Die Pressefreiheit sei ein „unumstößliches Grundprinzip unserer demokratischen Ordnung“, wurde betont. Das Justizministerium erteilte schließlich einen Berichtsauftrag an die Staatsanwaltschaft – mehr dazu in Causa Miklautz: Zadic ordert Bericht (kaernten.ORF.at; 21.6.2023).

Causa Miklautz eingestellt

Verfahren einstellen, Datenträger zurück geben

Am Donnerstagnachmittag teilte die Oberstaatsanwaltschaft Graz mit, dass sie am Mittwoch über Medienberichte von der Sicherstellung von Datenträgern des Journalisten Franz Miklautz Kenntnis erlangt und umgehend eine Evaluierung des Vorganges eingeleitet habe. Vom Leiter der Medienstelle der Oberstaatsanwaltschaft, Erich Leitner hieß es, die Staatsanwaltschaft Klagenfurt sei um „Berichterstattung unter Aktenvorlage“ ersucht worden.

Nach Prüfung des Berichts und der Akten erteilte die Oberstaatsanwaltschaft Graz am Donnerstag im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Justiz die Weisung, das Verfahren, das aufgrund von Anzeigen von Verantwortlichen der Stadt Klagenfurt gegen Franz Miklautz eingeleitet wurde, einzustellen und die sichergestellten Datenträger umgehend auszufolgen.

Verfahren gegen Informanten weiter anhängig

Von der Oberstaatsanwaltschaft hieß es, ein die Ermittlungen rechtfertigender Verdacht sei nicht anzunehmen gewesen: „Die bloße Veröffentlichung eines von Dritten geoffenbarten Amtsgeheimnisses unterliegt nicht dem Strafgesetz“, sagte Leitner. Das Verfahren gegen die Informanten von Miklautz sei weiterhin anhängig.

Die Oberstaatsanwaltschaft stellte in ihrem Schreiben auch fest, dass das Redaktionsgeheimnis, das auch durch die Strafprozessordnung geschützt sei, nicht durch Sicherstellungen umgangen werden dürfe: „Es sei denn der betreffende Medienmitarbeiter ist selbst dringend der Tat verdächtig.“ Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt sei in Bezug auf den Schutz von Berufs- und Redaktionsgeheimnissen „sensibilisiert“ worden, heißt es von der Oberstaatsanwaltschaft.

Peter Kasper Rechtsanwalt
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Peter Kasper, der Anwalt von Miklautz

Anwalt Kasper: „Prüfen, ob Schaden entstanden ist“

Der Anwalt von Miklautz, Peter Kasper sagte, das öffentliche Interesse habe offenbar dazu geführt, dass sich die Anklagebehörde den Gesetzestext und die Kommentare noch einmal angesehen habe: „Ich habe bereits in meinem Einstellungsantrag darauf hingewiesen, dass meines Erachtens nicht einmal der geringste Anfangsverdacht besteht. Das hat sich jetzt bewahrheitet.“

Kasper sagte, er werde nun Rücksprache halten, ob ihm durch das Verhalten der Anklagebehörde ein Schaden entstanden sei: „Wenn ihm ein Schaden entstanden ist, werden wir die entsprechenden Schritte in die Wege leiten.“

Miklautz: „Bin unendlich dankbar“

Der Journalist Franz Miklautz reagierte kurz nach der Mitteilung der Oberstaatsanwaltschaft erleichtert. „Never give up“ ließ er wissen, er sei „unzähligen Personen unendlich dankbar“.

Christian Scheider Bürgermeister
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Bürgermeister Christian Scheider (Team Kärnten)

Magistratsdirektor fordert Zuschläge für Überstunden

Der eigentliche Grund für die Einschaltung der Staatsanwaltschaft war am Donnerstag Thema im Klagenfurter Stadtsenat, nämlich die Summe von 56.550 Euro Brutto, die Magistratsdirektor Peter Jost als Zuschläge von der Stadt fordert, für 1.249 Überstunden seit dem Jahr 2020.

Die Überstunden seien Jost, der sich in der höchsten Dienstklasse befindet, ohne Zuschläge ausbezahlt worden und zwar seit dem Jahr 2014, durch ein Zugeständnis des damaligen und heutigen Bürgermeisters Christian Scheider (TK). Bis Donnerstag gab Josts Grazer Anwalt Kurt Klein der Stadt Zeit, das Geld zu überweisen.

Philipp Liesnig Vizebürgermeister
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Vizebürgermeister Philipp Liesnig (SPÖ): „Diese Sache stinkt zum Himmel.“

Bürgermeister: Zahlung kommt nicht in Frage

Bis jetzt wurde das Geld nicht überwiesen. Zur Begründung sagte Bürgermeister Scheider: „Die Zahlungen sind seit 2014 nie in Frage gestanden. Jahrelang war das in Ordnung, jetzt plötzlich eine Nachzahlung zu beantragen, das kommt für mich in Zeiten des Sparens nicht in Frage.“

Das Schreiben des Anwalts von Jost spreche selbst von einer rechtswidrigen Vereinbarung, sagt der Vizebürgermeister der Landeshauptstadt, Philipp Liesnig (SPÖ): „Auf so einer Grundlage eine Forderung zu stellen, das wäre undenkbar, dass wir da zustimmen. Diese Sache stinkt zum Himmel und wäre wirklich aufklärungsbedürftig.“

Weitere gerichtliche Auseinandersetzung droht

Daher ist jetzt davon auszugehen, dass Jost das Geld einklagen wird. Es wäre ja nicht das erste Mal, dass Peter Jost gegen die Stadt Klagenfurt zu Gericht zieht. 2010 war er wegen einer zu Unrecht bezogenen Zulage suspendiert worden. Er gewann den Arbeitsgerichtsprozess und kehrte 2013 als Magistratsdirektor zurück – mehr dazu in Jost als Magistrats-Chef zurückgekehrt (kaernten.ORF.at; 1.10.2013).

Jetzt droht eine weitere gerichtliche Auseinandersetzung, wenn Bürgermeister Scheider den Gemeinderatsbeschluss umsetzt und die Verlängerung von Josts Dienstvertrag über dessen 65. Lebensjahr hinaus zurücknimmt.