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Politik

Ermittlungen gegen Aufdeckerjournalisten

Das Klagenfurter Rathaus kommt nicht zur Ruhe. Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt ermittelt nach einer Sachverhaltsdarstellung wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses gegen einen Journalisten und zwei Magistratsmitarbeiter. Sie sollen Informationen in der Causa Jost weitergegeben haben. Der Journalist kann seiner Tätigkeit nicht mehr nachgehen.

Zuletzt sorgte die vom Bürgermeister eigenmächtig vorgenommene Vertragsverlängerung von Magistratsdirektor Peter Jost für Aufsehen. Laut Gemeindeaufsicht war diese rechtswidrig – mehr dazu in Causa Jost: Neuausschreibung beschlossen (kaernten.ORF.at; 30.5.2023). Der Fall sorgte auch für Aufsehen, weil herauskam, dass für Jost eine Unmenge an Überstunden ausbezahlt wurde. Der Bürgermeister sprach von „Reformbedarf“.

Ermittlungen Rathaus Klagenfurt

Redakteur bekam Insiderinformationen

Der Kärntner Journalist veröffentlichte in den vergangenen Monaten, wie viel Jost verdient hat und wie viele Überstunden verrechnet wurden. Auch die Mehrstunden, die der ehemalige FPÖ-Politiker und nunmehrige Klagenfurter Projektkoordinator Martin Strutz verrechnet hat, waren Thema für den Journalisten.

An die heiklen Informationen kam der Redakteur angeblich über Informanten im Rathaus. Für die Anwälte der Landeshauptstadt Klagenfurt und von Strutz sei klar, dass der Journalist die nicht öffentlichen Daten nur unter Verletzung des Amtsgeheimnisses erfahren haben könne, sie brachten im März Sachverhaltsdarstellungen ein.

Staatsanwaltschaft ermittelt

Die Staatsanwaltschaft nahm nun die Ermittlungen auf. Wie Sprecherin Tina Frimmel-Hesse mitteilte, werde gegen zwei Beschuldigte wegen Missbrauchs des Amtsgeheimnisses ermittelt und gegen den Journalisten wegen Tatbeitrags zur Weitergabe von Amtsgeheimnissen. Die Ermittlungen führt das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in Wien.

Dem Journalisten wurden am Montag von der Polizei seine elektronischen Geräte abgenommen. Weil sein Handy und sein PC beschlagnahmt wurden, kann er vorerst seiner Arbeit nicht mehr nachgehen.

Anwalt: „Angriff auf die Pressefreiheit“

Der Anwalt des Journalisten spricht von einem Angriff auf die Pressefreiheit. Er habe Widerspruch gegen die Einsichtnahme der Arbeitsmittel eingelegt. Damit könne die Behörde vorerst die Daten nicht einsehen. Er kündigte zudem eine Beschwerde gegen die Sicherstellung der Arbeitsmittel an.

Was dieses Verfahren gegen einen Journalisten für den investigativen Journalismus bedeutet, beschreibt Medienrechtsexperte Bernhard Fink: „Grundsätzlich sind Journalisten natürlich frei, Informationen, die an sie herangetragen werden, auch zu verwerten. Allerdings darf das nicht dazu führen – und das ist natürlich zu untersuchen –, dass man einen Beitrag leistet zu einem Strafdelikt, beispielsweise als Anstifter zu einem Amtsmissbrauch oder Ähnliches.“

Ohne Anstiftung schützt das Redaktionsgeheimnis

Stiftet der Journalist aber nicht zum Amtsmissbrauch an, sondern bekommt die Informationen unaufgefordert überspielt, sei er aus dem Schneider und durch das Redaktionsgeheimnis geschützt, sagte Fink: „Dieses Redaktionsgeheimnis kann auch nicht dadurch umgangen werden, dass man einfach hergeht und Handys oder PCs beschlagnahmt.“

Der Verfassungsgerichtshof werde sich am Donnerstag mit der Beschlagnahme von Mobiltelefonen grundsätzlich beschäftigen, sagte Fink, denn die Schwellen, elektronische Geräte einzuziehen, seien aus seiner Sicht viel zu niedrig angesetzt.