Eines der neuen 300 PS starken Zivilfahrzeuge
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Verkehr

Task Force will Verkehrsrowdys stoppen

Sechs Amokfahrten mit weit überhöhter Geschwindigkeit hat es in den ersten drei Monaten dieses Jahres gegeben. Im Kampf gegen Verkehrsrowdys gründen die Bundesländer Salzburg, Wien und Kärnten eine Task Force, um sich der Raser- und Tuning-Szene entgegenzustellen.

Alleine mit hohen Geldstrafen sei Verkehrsrowdys nicht beizukommen, sind sich die zuständigen Landesräte Stefan Schnöll, Sebastian Schuschnig und die Wiener Stadträtin Ulli Sima einig. Sie sagte, man wolle, dass Extremrasern, die mit mehr als 100 km/h durch das Ortsgebiet fahren, das Fahrzeug beschlagnahmt werden könne. Auch dauerhafte Fahrzeugabnahmen sollen möglich werden.

Auch bei Fehlzündungen, Beschleunigungsorgien oder Gummi-Gummi Manövern müsse es im Extremfall möglich sein, dem Besitzer das Auto wegzunehmen. Sebastian Schuschnig (ÖVP) sagte, es werde von diesen „schon fast einer Waffe ähnlich“ eingesetzt und Maßnahmen wie diese seien das Einzige, was bei den Betroffenen noch Wirkung zeige.

Einheitliches Strafregister soll für alle zugänglich werden

Gefordert wird auch ein bundeseinheitliches Verwaltungsstrafregister. Nur dann könne man Verkehrssünder entsprechend bestrafen. Laut Schuschnig ist es nötig, zu wissen, ob jemand bereits in Salzburg, Wien oder anderen Bundesländern bereits mehrfach mit Delikten dieser Art aufgefallen sei: „Nur dann kann ich das zum Beispiel auch in Kärnten in die Strafzumessung einfließen lassen. Aktuell wissen wir nicht, ob ein Verwaltungsstraftatbestand schon in einem anderen Bundesland registriert wurde und ob jemand durch Raserei oder andere Exzesse in einem anderen Bundesland aufgefallen ist.“

Videos aus sozialen Netzwerken als Beweismittel gefordert

Verstärkt werden soll auch die Zusammenarbeit zwischen den Behörden und der Erfahrungsaustausch im Kampf gegen die Raserszene. Dafür müsse künftig bei der Strafverfolgung auch die Verwendung von Videos aus sozialen Netzwerken möglich sein, sagt der Salzburger Verkehrslandesrat Stefan Schnöll. Gefordert sei die Schaffung einer gesetzliche Grundlage: „Im Strafrecht gibt es einige Möglichkeiten, aber vor allem im Verwaltungsrecht muss man oft schneller sein können.“

Auch die Verdoppelung der Mindeststrafen für Autolenker, die unter Drogeneinfluss stehen, wird gefordert. Sie soll künftig von bisher 800 auf 1.600 Euro erhöht werden.