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Wirtschaft

Epidemiegesetz: Bisher floss kein Geld

Wo ist das Geld? Das fragen sich mehr als 1.000 Betriebe in Kärnten und auch anderswo nach der behördlichen Schließung im März vergangenen Jahres. Laut Epidemiegesetz gäbe es Entschädigung für zwei Wochen Verdienstentgang, bis jetzt stand laut Juristen das Gesundheitsministerium auf der Bremse.

Es geht um die Zeit zwischen 15. März und 30. März vergangenen Jahres. Eine Zeit, in der in den Skiregionen die Hotels gut ausgelastet waren. Bekanntlich wurde damals auch ganz Heiligenblut unter Quarantäne gestellt. Rechtsanwalt Hans Jalovetz aus Villach vertritt vier Klienten, denen er zu ihrem Recht verhelfen will. Zwei Wochen Verdienstentgang würden in Summe tausende Euro pro Betrieb ausmachen – insgesamt geht es um mehrere Millionen Euro.

Betriebe fordern Entschädigungen für Zwangsschließungen

Mehr als 1.000 Betriebe in Kärnten, und nicht nur hier, warten auf Entschädigungen für die Zwangsschließungen der Bundesregierung seit März 2020, als von einem Tag auf den anderen Lifte und Beherbergungsbetriebe nach dem damals geltenden Epidemiegesetz geschlossen wurden. Und dieses Epidemiegesetz besagt, dass die betroffenen Betriebe einen Rechtsanspruch auf Verdienstentgang haben.

Nach zwei Wochen von Covid 19-Verordnung abgelöst

Warum aber gilt nur dieser Zeitraum im März? Das Epidemiegesetz besagt, dass betroffene Betriebe einen Rechtsanspruch auf Verdienstentgang haben. Es galt besagte zwei Wochen und wurde danach von der Covid-Maßnahmenverordnung abgelöst. Rechtsanwalt Hans Jalovetz sagte: „Diese Ansprüche, die Kärntner Betriebe 14 Tage lang hatten, sind bei den Bezirksverwaltungsbehörden anzumelden. Diese arbeiten als mittelbare Bundesverwaltung und damit weisungsgebunden von Land und Bund. Diese müssen binnen sechs Monaten entscheiden. Bis heute – fast ein Jahr danach – gibt es in ganz Kärnten keinen Entscheid über den Rechtsanspruch der Betriebe. Das heißt, sie haben kein Geld bekommen.“

„Zuständigkeits-Hickhack bringt uns nicht weiter“

Es sei ein untragbarer Zustand, sagte Wolfgang Kuttnig, der Sprecher der Tourismusbetriebe in Kärnten: „Eigentlich ist es grundsätzlich sehr klar geregelt. Es gibt einen Vergütungsanspruch, der nach dem Epidemiegesetz existiert und in der Zuständigkeit auf Landesebene beim Gesundheitsreferat und auf Bundesebene beim Gesundheitsministerium liegt. Es stimmt schon, natürlich ist am Ende des Tages die auszahlende Stelle das Ministerium, aber in der Verantwortung müsste eine Koordinierung zwischen den beiden Stellen – Gesundheitsreferat und Gesundheitsministerium – stattfinden, damit es endgültig zur Auszahlung kommt. Das Zuständigkeits-HickHack bringt uns nicht weiter. Warum werden in Salzburg schon Gelder ausbezahlt und in Kärnten nicht?“.

„Skandalöse“ Begründung: Unklarheit wer auszahlt

Die Begründung, warum die Summen bisher in Kärnten nicht ausbezahlt wurden, sei skandalös, so Rechtsanwalt Hans Jalovetz. Weil nicht klar gewesen sei, welche Institution ausbezahlt – der Bund, das Land oder die Bezirkshauptmannschaften. Außerdem habe es eine Weisung des Gesundheitsministeriums gegeben, keine Bescheide auszustellen.

Bisher ebenfalls völlig unbeachtet geblieben sei, so Jalovetz, dass sämtliche Dienstgeber noch nicht entschädigt wurden, deren Mitarbeiter behördlich in Quarantäne geschickt worden seien.

Entschädigung für Mitarbeiter in Quarantäne fälig

Jalovetz sagte dazu: „Die Dienstgeber haben immer Anspruch nach dem Epidemiegesetz, weil ja die Dienstnehmer nach dieser Gesetzesstellung in Quarantäne geschickt werden. Ob das nun im Mai, November oder Jänner war – sie haben alle einen Anspruch, bislang ist darüber aber noch nicht entschieden und deshalb ist kein Geld geflossen.“

Aus Sicht des Landes habe bis jetzt die Grundlange des Bundes gefehlt, nach welchen Kriterien die Entschädigungsansprüche ausbezahlt werden. Seit zwei Wochen würden jetzt aber Bescheide ausgestellt, sagt Gerd Kurath, der Coronavirus-Beauftragte des Landes.

FPÖ kritisiert „Chaos“ auf Kosten der Betriebe

Von FPÖ-Obmann Gernot Darmann hieß es in einer Reaktion, es könne nicht sein, „dass sich hier Bund und Land gegenseitig die Schuld zuschieben“ und die betroffenen Kärntner Betriebe deshalb bis heute keine Entschädigung für die verordnete Schließung gesehen hätten. In anderen Bundesländern seien die Gelder bereits ausbezahlt worden, so der FPÖ-Chef. „Wieder einmal kommt der Kärntner Tourismus aufgrund des fehlenden Verantwortungsbewusstseins in der Regierung und deren Chaos zu Schaden.“