Anschober in einer Online-Konferenz
ORF Vorarlberg
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Gesundheit

Rechtsanwaltskammer kritisiert Anschober

Die österreichische Rechtsanwaltskammer hat verfassungsrechtliche Bedenken, was die Verschärfung des Epidemie-Gesetzes durch den Gesundheitsminister anbelangt. Kritisch gesehen wird neben massiven Strafen vor allem das Vorhaben, Zusammenkünfte von vier Menschen aus zwei Haushalten als Veranstaltung zu werten.

Die Begutachtungsfrist für den Gesetzesentwurf des Gesundheitsministers läuft bis Dienstag. Der Entwurf zur Verschärfung des Epidemie-Gesetzes sorgt seither nicht nur bei der Opposition für Kritik. Bernhard Fink von der österreichischen Rechtsanwaltskammer kritisiert die kurze Frist für Stellungnahmen. Und: Jegliche Zusammenkünfte von vier Personen aus mindestens zwei Haushalten schon als Veranstaltung zu werten und bei Verstößen Strafen von bis zu 1.450 Euro pro Person zu verhängen, wäre einmalig in Europa und mit der österreichischen Verfassung hinsichtlich der Grundrechte nicht zu vereinbaren. Fink: „Ich glaube es nicht und werde das auch kritisch begutachten“.

Religionsausübung und Demonstrationsrecht betroffen

Würde der Gesetzesentwurf schließlich so verordnet werden, seien auch das Recht auf Religionsausübung oder das Demonstrationsrecht beschnitten. Das wäre ein massiver Einschnitt in das Recht auf Privat- und Familienleben, so der Jurist. „Meines Erachtens ist das eben äußerst weitreichend.“

Kritisch sieht Fink auch die Möglichkeit von echten Ausgangssperren, wie im Entwurf vorgesehen. Diese könnten jederzeit vom Gesundheitsminister verhängt werden. Auch eine Testpflicht in Betriebsstätten, abseits etwa von Lehrpersonal, sei kritisch zu sehen. „Weil auch eine gewissen Akzeptanz notwendig sein wird – auf der einen Seite – und bei diesem Eingriff in verfassungsgesetzlich garantierte Grundrechte auch hier beachtet werden muss, ob das noch angemessen, adäquat und zielführend ist.“

Zeitliche Befristung für Verordnung fehlt

Vor allem soll die Ermächtigung für den Gesundheitsminister, solche Verordnungen zu erlassen, zeitlich unbegrenzt gelten. „Wenn man schon so etwas macht, muss man schon eine zeitliche Befristung, eine sogenannte Sunset-Klausel, einführen", so Bernhard Fink, der für die österreichische Rechtsanwaltskammer die Stellungnahme zum Entwurf von Gesundheitsminister Anschober abgeben wird. Er werde jedenfalls darauf drängen, diesen Entwurf zu entschärfen.