Angeklagte im Gerichtssaal
APA/GERD EGGENBERGER
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Gericht

Drogengroßprozess in Endphase

Am Landesgericht Klagenfurt wird der Großprozess gegen eine Drogenbande fortgesetzt. Am Dienstag waren die Verteidiger der 19 angeklagten Männer aus Nigeria am Wort. Sie sagten, die Angeklagten hätten Drogen nur in kleinen Mengen weitergegeben. Am Mittwoch beraten die Geschworenen.

Der Prozess startete im November des Vorjahres. Es ist einer der größten Prozesse, die je in Kärnten stattfanden. Angeklagt waren zu Beginn 20 Männer, 18 von ihnen stammen aus Nigeria. Sie sollen Drogen im großen Stil ein- und verkauft haben. Bisher zeigte sich nur ein einziger der Angeklagten geständig. Er wurde bereits im Dezember verurteilt – mehr dazu in Überraschendes erstes Urteil im Drogenprozess (kaernten.ORF.at; 9.12.2020).

Verteidigung: Ungereimtheiten bei Ermittlungen

Bei der Fortsetzung der Verhandlung am Dienstag sprachen die Verteidiger von Ungereimtheiten bei den Ermittlungen. Außerdem wurde die Glaubwürdigkeit vieler Zeugen aus dem Drogenmilieu in Frage gestellt. Der Verteidiger des jüngsten Angeklagten, eines 21 Jahre alten Mannes aus Nigeria, sagte, der Vorwurf, sein Mandant hätte in einem Zeitraum von mehr als zwei Jahren Drogen verkauft, könne nicht stimmen. Der 21-Jährige sei erst im Dezember 2018 von Italien nach Österreich gekommen und sei bereits vier Monate später verhaftet worden. Seitdem sitzt der Mann in Untersuchungshaft.

Als Beweis führte der Anwalt eine Arbeitsbestätigung einer Zwiebelplantage in Italien an, auf der der Mann gearbeitet habe. Zudem habe der Angeklagte erst im November einen nigerianischen Reisepass erhalten. Zu den anderen Angeklagten habe er laut seinem Verteidiger keinen Kontakt gehabt. Kontakt habe es nur zu jenem Angeklagten gegeben, der im Dezember des Vorjahres ein Geständnis abgelegt hatte und bereits verurteilt wurde.

Geschworene beraten, Urteile am Donnerstag

Ähnlich argumentierte der Verteidiger eines weiteren Angeklagten. Sein Mandant sei erst einen Monat vor seiner Verhaftung nach Österreich gekommen, sei also zum angeklagten Zeitpunkt nicht im Land gewesen. Ein weiterer Angeklagter gestand laut seiner Verteidigerin, eine nur geringe Menge Kokain weiter gegeben zu haben. Die Anwältin appellierte an die Geschworenen, den Angeklagten nur für das zu bestrafen, was er auch nachweislich getan habe.

Einer der Angeklagter gestand, Drogen aus dem Ausland nach Österreich eingeführt zu haben, um seine Drogensucht zu finanzieren. Dies sei aber nicht im Zuge einer kriminellen Vereinigung geschehen, wurde versichert. Die Verteidiger kritisierten die Zeugenbefragungen der Ermittler. Zudem seien Telefonprotokolle zunächst falsch übersetzt worden. Am Mittwoch beraten die Geschworenen. Urteile sollte es am Donnerstag geben. Für die Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.