Okkultes Trio vor Gericht
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Chronik

Mit Drogengeld Verteidigerin bezahlt

Beim Prozess gegen eine Frauenbande, die wegen Mordes, Brandstiftung und Betrugs verurteilt wurde, ist bereits bekanntgeworden, dass die 49-jährige Hauptangeklagte eine Mitgefangene zum Drogenhandel überredet hat. Laut Staatsanwaltschaft soll die Verteidigung mit dem Geld bezahlt worden sein.

Laut der Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Tina Frimmel Hesse, soll die Mitgefangene der Hauptangeklagten nach ihrer Haftentlassung im Frühling mit dem Verkauf von Drogen im großen Stil begonnen haben. Von Cannabis und Heroin ist die Rede – mehr dazu in Neue Vorwürfe gegen Bandenanführerin.

Manipulatives Geschick

Es gehe um Tausende Euro. Zum Teil soll das Geld an die Chefin der Bande geflossen sein. Diese habe damit im Mordprozess ihre nichts ahnende Verteidigerin bezahlt, so der Vorwurf. Selbst in den Reihen der Staatsanwaltschaft herrscht Verwunderung über das manipulative Geschick der 49-Jährigen.

Gegen die Dealerin wurde mittlerweile Anklage erhoben, bestätigte die Staatsanwaltschaft. Auch die Bandenchefin wird sich in dieser neuen Causa zu verantworten haben. Ermittelt wird wegen schweren Betrugs, weil sie, so die Staatsanwaltschaft, ihre Mitgefangene unter einem falschen Vorwand dazu gebracht haben soll, ihre Schulden zu bezahlen.

Verteidigerin soll Vorgänger verleumdet haben

Was genau die 49-Jährige ihrer Ex-Mitgefangenen versprochen hatte, sei Teil der Ermittlungen, hieß es von der Staatsanwaltschaft. Ausgewertet werde auch das Protokoll der Hauptverhandlung gegen die Dreierbande, sagte Frimmel-Hesse. Es geht um den Vorwurf der Verleumdung, mit der sich jetzt die Verteidigerin der Hauptangeklagten im Mordprozess konfrontiert sieht. Die Anwältin soll während des Prozesses dem Ex-Verteidiger ihrer Mandantin Untätigkeit vorgeworfen haben. Der Prozess musste neu aufgerollt werden, weil es Verfahrensfehler gegeben hatte. Die Urteile wurden aber im zweiten Prozess bestätigt. Ob ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, werde die Prüfung des Protokolls ergeben, heißt es dazu von der Staatsanwaltschaft. Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.

Verteidigerin: prozessordnungswidrig

Die Verteidigerin der Hauptangeklagten, Christine Lanschützer, sagte in einer Reaktion gegenüber dem ORF Kärnten, die Staatsanwältin habe die jetzt erhobenen Vorwürfe in der Hauptverhandlung zum Mordprozess erhoben, also in einem fremden Verfahren. Das sei prozessordungswidrig. Tatsache sei, dass ihre Mandantin dazu nie befragt worden sei. Ihr gegenüber sei der Vorwurf nie erhoben worden.

Auf die Frage, ob sie es für möglich halte, dass das Geld für ihr Honorar tatsächlich aus Drogenverkäufen stammen könnte, sagte Lanschützer: „Ich werde mich dazu sicher äußern in dem Moment, wo ich die Beweise auf dem Tisch habe, die gegen meine Mandantin vorliegen.“

Nichtigkeitsbeschwerde gegen zweites Urteil

Ausgewertet wird jetzt aber auch das Protokoll der Hauptverhandlung. Lanschützer selbst sieht sich mit dem Vorwurf der Verleumdung konfrontiert, weil sie dem Ex-Verteidiger ihrer Mandantin Untätigkeit vorgeworfen hatte. Ob ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, werde die Prüfung des Protokolls ergeben, heißt es dazu von der Staatsanwaltschaft. Lanschützer sagte dazu: „Erstens ist Untätigkeit nicht strafbar, ich weiß nicht, welches Gesetz hier anzuwenden wäre.“

Lanschützer will sich jetzt mittels Nichtigkeitsbeschwerde dafür einsetzen, dass der erste Wahrspruch der Geschworenen aufgehoben wird. Ihre Mandantin wurde bei der Hauptverhandlung vor zehn Tagen ja erneut zu lebenslanger Haft verurteilt.