Chronik

Okkultes Trio im Herbst erneut vor Gericht

Im Herbst wird der Mordprozess gegen das okkulte Frauentrio wiederholt: Der Oberste Gerichtshof hatte einen Großteil des Urteils aufgehoben, er sah Mängel in den Fragestellungen an die Geschworenen. Den zweiten Rechtsgang wird Richter Manfred Herrnhofer am Klagenfurter Landesgericht leiten.

Aus Sicht der Höchstrichter wiesen die an die Geschworenen gestellten Fragen und ihre Antworten keine ausreichenden Sachverhaltsgrundlagen auf. Es fehlten jegliche Ausführungen, welche Bestimmungshandlungen der „Anführerin“ zur Last gelegt wurden. Außerdem erfuhr der Begriff „Feuersbrunst“ keine „sachverhaltsmäßige Konkretisierung“. Die entsprechenden Sanktionen sowie Privatbeteiligten-Ansprüche wurden aufgehoben.

Betrugsopfer finanziell ausgebeutet

Der Schwurgerichtsprozess hatte im Jänner mit Schuldsprüchen für alle drei Angeklagten geendet. Dem Trio war eine ganze Reihe von Straftaten in wechselnden Zusammensetzungen über einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren vorgeworfen worden. Laut Anklage beutete die Haupttäterin ihre Betrugsopfer finanziell aus, dabei ging es um enorme Summen.

Es war demnach ihr Ziel, von ihren meist betagten Opfern als Alleinerbin eingesetzt zu werden. Der zweiten Angeklagten gegenüber behauptete sie, Gott würde durch sie sprechen und der Menschheit Aufträge erteilen. So veranlasste sie diese auch, eine 72-Jährige zu töten, weil diese die Hauptangeklagte wieder aus ihrem Testament streichen wollte.

Durch Brandstiftung aufgedeckt

Die drei Frauen flogen auf, als eine von ihnen im November 2018 wegen Brandstiftung festgenommen wurde. An den ersten beiden Verhandlungstagen gaben die Zweit- und Drittangeklagte alles zu, die Hauptangeklagte war nur bezüglich der Betrugsvorwürfe geständig. Eine Anstiftung zu Mord und Brandstiftung bestritt sie. Dennoch wurde sie zu lebenslanger Haft verurteilt, die Zweitangeklagte zu 20 Jahren, beide sollten in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen werden. Die dritte Frau, die mit dem Mord nichts zu tun hatte, erhielt drei Jahre.