Okkultes Trio vor Gericht
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Chronik

Okkultes Trio: Urteile teils aufgehoben

Im aufsehenerregenden Fall um ein okkultes Frauentrio in Villach hat der Oberste Gerichtshof in Wien die Urteile in Teilen wegen Verfahrensfehlern aufgehoben. Es ging um Mord, Betrug und Brandstiftung. Das Verfahren muss neu aufgerollt werden.

Spätabends am Dienstag, dem 21. Jänner, fielen im großen Schwurgerichtssaal des Klagenfurter Landesgerichtes die Urteile. Die Drahtzieherin des okkulten Trios fiel völlig geschockt in ihren Sessel. Lebenslange Haft und die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher lautete das Urteil des Geschworenengerichts unter Vorsitz von Richter Dietmar Wassertheurer für die 48 Jahre alte Villacherin.

Die Komplizin der Erstangeklagten, eine 44 Jahre alte Frau aus Ungarn, muss laut Urteil für 20 Jahre hinter Gitter, auch sie soll in einer Anstalt therapiert werden. Sie gibt vor Gericht zu, die 72 Jahre alte Pensionistin in Villach umgebracht zu haben – quasi „ferngesteuert“ von der Hauptangeklagten. Eine dritte Mittäterin im Bunde wurde zu drei Jahren teilbedingter Haft verurteilt, sie war am Mord nicht beteiligt, allerdings an Betrügereien und an Brandstiftungen in Wernberg.

Die drei Angeklagten im Gerichtssaal
ORF/Bernd Radler
Beim Prozess am Landesgericht Klagenfurt

Bei Urteilskontrolle Verfahrensfehler gefunden

Der Verteidiger der Zweitangeklagten Ungarin brachte beim Obersten Gerichtshof Nichtigkeitsbeschwerde ein, diese wurde allerdings vom Höchstgericht verworfen. Von Amtswegen wurde das Urteil aber dann doch kontrolliert und es wurden Verfahrensfehler gefunden.

Zu Mittag erging eine Stellungnahme des OGH an den ORF Kärnten. Darin heißt es: „Der OGH hat […] den Wahrspruch der Geschworenen sowie das Urteil teilweise aufgehoben, dies in folgenden Punkten: Im Schuldspruch der Barbara H. (Anm. der Redaktion: Zweitangeklagten) wegen Brandstiftung (ihr Schuldspruch wegen Mordes ist daher rechtskräftig), hinsichtlich der Angeklagten Margit T. (Anmerkung der Redaktion: Erstangeklagten) zur Gänze, hinsichtlich der Angeklagten Melitta O. (Anmerkung der Redaktion: die Drittangeklagte) wegen Beitrags zur Brandstiftung, (ihr Schuldspruch wegen Betruges ist daher rechtskräftig). Demgemäß wurden auch alle Sanktionsaussprüche sowie auch Privatbeteiligtenzusprüche aufgehoben.“

Und, so die Begründung des OGH: "Grund hiefür war, dass die an die Geschworenen gestellten Fragen und ihre Antworten keine ausreichende Sachverhaltsgrundlage aufwiesen. So fehlten jegliche Ausführungen, welche Bestimmungshandlungen Margit T. jeweils zur Last gelegt wurden. Ebenso erfuhr der Begriff „Feuersbrunst" keine sachverhaltsmäßige Konkretisierung.“

Einweisung und Entschädigung aufgehoben

Aufgehoben würden laut dem Verteidiger der Erstangeklagten, Hans Gradischnig, Punkte wie die Einweisung in eine Anstalt oder Entschädigungszahlungen an eine Versicherung. Gradischnig hofft auch, dass die Entscheidung der Höchstrichter die Strafbemessung neu regelt, er brachte wegen der lebenslangen Haftstrafe gegen seine Mandatin eine Berufung beim Oberlandesgericht Graz ein.

Landesgericht bisher nur in Teilen informiert

Am Landesgericht Klagenfurt ist bisher nur eine Kurzmitteilung über die Aufhebung in Teilen eingelangt. Man warte auf eine detaillierte Begründung, heißt es aus der Medienstelle.

Das aufsehenerregende Verfahren muss jedenfalls neu aufgerollt werden, ein neuer Richtersenat wird sich mit der okkulten Frauenbande auseinandersetzen müssen.