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Okkultes Trio: Strafen bleiben gleich

In der Neuauflage eines der aufsehenerregendsten Prozesse in diesem Jahr hat es am Dienstag neuerlich Schuldsprüche gegeben. Die drei Frauen, die sich für einen Mord, mehrere Brandstiftungen und mehrere Betrügereien verantworten mussten, wurden zu exakt den gleichen Strafen verurteilt wie im ersten Verfahren.

Das Geschworenengericht fällte am zweiten Tag des Prozesses die gleichen Urteile wie im ersten Prozess. Die 49 Jahre alte Erstangeklagte wurde zu lebenslanger Haft verurteilt, die Zweitangeklagte zu 20 Jahren Haft. Diese beiden Frauen werden auch in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Die Drittangeklagte wurde zu drei Jahren Haft verurteilt. Die Schuldsprüche sind nicht rechtskräftig.

Staatsanwältin Bettina Dumpelnik hatte in ihrem Plädoyer Schuldsprüche für alle drei Frauen gefordert. Verteidigerin Christine Lanschützer verlangte für ihre Mandantin, die Erstangeklagte, einen Freispruch von den Vorwürfen der Anstiftung zu Mord und Brandstiftung.

Okkultes Trio: Strafen bleiben gleich

In der Neuauflage eines der aufsehenerregendsten Prozesse in diesem Jahr hat es am Dienstag neuerlich Schuldsprüche gegeben. Die drei Frauen, die sich für einen Mord, mehrere Brandstiftungen und mehrere Betrügereien verantworten mussten, wurden zu exakt den gleichen Strafen verurteilt wie im ersten Verfahren.

Nur Betrügereien zugegeben

Nachdem der Richtersenat unter Vorsitz von Manfred Herrnhofer die Fragen an die Geschworenen formuliert hatte, zeichnete Dumpelnik in ihrem Schlussplädoyer das Bild einer manipulativen Hauptangeklagten, die ihr gesamtes Umfeld ständig belogen und betrogen habe. Sie habe angekündigt, nun die ganze Wahrheit zu sagen, dabei habe sie lediglich die Betrügereien zugegeben. Ansonsten stelle sie sich ständig als Opfer dar, alle anderen seien schuld, nur sie nicht.

Auch in der Untersuchungshaft mache sie munter weiter. Im Frühjahr dieses Jahres sei eine zweite Frau in ihre Zelle gekommen. Die Angeklagte habe sie von ihrer Unschuld überzeugt, nach ihrer Freilassung habe die Frau große Heroindeals einzufädeln versucht, um an Geld für die Hauptangeklagte zu kommen. Das werde Gegenstand eines eigenen Strafverfahrens sein.

Plädoyer der Verteidigerin

Verteidigerin Lanschützer versuchte in ihrem Plädoyer, ihre Mandantin möglichst reinzuwaschen. Der Mord an der 72-jährigen Villacherin hätte ihr zufolge nichts genützt, trotz der Erbschaft. Laut Verteidigerin hätte sie das Geld ja gar nicht gehabt, um den beiden Töchtern des Opfers den Pflichtteil auszuzahlen, außerdem hätte sie die Wohnung nicht verkaufen dürfen. Mehr als ausführlich, versuchte die Anwältin, in den Geschworenen Zweifel an der Schuld ihrer Mandantin zu wecken.

Wolfgang Blaschitz, Verteidiger der 44-jährigen Zweitangeklagten, die den Mord begangen hatte – dieser Teil des Urteils wurde nicht aufgehoben – wies darauf hin, dass die Erstangeklagte seine Mandantin beeinflusst habe, so wie sie im Gerichtssaal versucht habe, die Geschworenen zu manipulieren. Er sei wie die Staatsanwältin überzeugt davon, dass die Erstangeklagte den Mord und die Brandstiftungen in Auftrag gegeben habe. Seine Mandantin sei eine Person, die jemanden brauche, „der ihr zeigt, wo es lang geht“, und das sei eindeutig die Erstangeklagte.

Anwalt: Drittangeklagte war abhängig

Der Verteidiger der 62-jährigen Drittangeklagten, Martin Prett, erklärte, bei seiner Mandantin gehe es im Prozess lediglich um die Frage der Brandstiftung, die Verurteilung wegen Betrugs sei bereits rechtskräftig. Auch er wies darauf hin, dass sie von der Erstangeklagten hochgradig abhängig gewesen sei, sie habe ihr im Lauf der Zeit auch ihr gesamtes Vermögen überlassen und sogar noch einen Kredit aufgenommen. Dass die Erstangeklagte am Montag erstmals zugegeben habe, ihre esoterischen Eingebungen erfunden zu haben, sei für seine Mandantin ausgesprochen heilsam gewesen.

Gutachter empfahl Einweisung

Am Montag, zu Prozessauftakt, empfahl der psychiatrische Gutachter Peter Hofmann die Einweisung der Erst- und Zweitangeklagten in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Bei beiden bestehe große Wiederholungsgefahr. Bei der dritten Angeklagten hielt er eine Einweisung nicht für notwendig. Die Zurechnungsfähigkeit ist seinem Gutachten zufolge bei allen drei Frauen gegeben.

Der Hauptangeklagten attestierte Hofmann „große emotionale Kälte“, sie habe über einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren alle Menschen angelogen, mit denen sie zu tun hatte. Sie sei eine theatralische, histrionische Persönlichkeit, die mehr als ein Jahrzehnt lang durchgehend kriminelle Handlungen durchgeführt habe. Die 48-Jährige war bereits einmal wegen schweren Betrugs zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Hofmann: „Dann kommt sie raus aus der Haft und macht sofort weiter.“

Ersturteile aufgehoben

Das lebenslängliche Urteil gegen die Hauptangeklagte wurde zur Gänze aufgehoben – unter anderem wegen Verfahrensfehlern. Ihr Anwalt aus dem ersten Prozess, Hans Gradischnig aus Villach, kam ihr abhanden. Er hätte nur mit einem Geständnis die Chance gesehen, ohne Lebenslang davonzukommen, wie er sagte.

Die jetzige Anwältin Lanschützer aus Graz glaubt an die Unschuld ihrer Mandantin, wie sie anfangs sagte: „Ich sehe das als große Chance für meine Mandantin und mich, die Unschuld zu beweisen hinsichtlich der Anstiftung zum Mord und auch hinsichtlich der Anstiftung zur Brandstiftung. Es ist ein neuer Prozess und es sind neue Geschworene, es wird neu verhandelt.“

Schuldfrage unbestritten

Anders war die Ausgangslage bei der Zweitangeklagten. In ihrem Fall wurde der Wahrspruch der Geschworenen durch das Höchstgericht nicht aufgehoben. Das heißt, die Schuldfrage blieb unbestritten. Es gilt als erwiesen, dass sie die 72 Jahre alte Villacherin erwürgte, das gestand sie auch. Offen blieb aber, wie lange sie dafür ins Gefängnis muss. Mit 20 Jahre wurde das Urteil im ersten Prozess bestätigt, samt Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Ihr Anwalt Wolfgang Blaschitz sagte: „Es wird nicht eine so gravierende Änderung des Strafausspruches geben, insbesondere da sie ja wegen Mordes nach dem Wahlspruch der Geschworenen zu verurteilen sein wird und da kann sie nicht damit rechnen, dass sie in absehbarer Zeit enthaftet wird.“

Bei der Drittangeklagten, einer Villacherin, galt der Tatbestand des Betrugs als rechtskräftig, aufgehoben wurde aber die Beihilfe zur Brandstiftung. Sie fasste im ersten Prozess drei Jahre Haft aus. Auch ihr Strafmaß wurde bestätigt.