Chronik

Kritik an Gutachter im Babymordprozess

Der Verteidiger des 27-jährigen angeklagten Vaters, der seine wenige Wochen alte Tochter durch Schütteln getötet haben soll, kritisierte am Dienstag erneut einen Gutachter und forderte vergeblich einen anderen. Ob es am Dienstag ein Urteil gibt, ist noch unklar.

„Der Ermittlungsgutachter ist der verlängerte Arm der Staatsanwaltschaft“, sagte der Verteidiger des Angeklagten, Alexander Todor-Kostic, wörtlich. Er kritisiert schon seit Längerem eine einseitige Interpretation des Obduktionsergebnisses. Der Gutachter der Meduni Graz belastet den Angeklagten. Er kommt in seiner Expertise zum Schluss, dass der Tod des sechs Wochen alten Säuglings als Folge eines Schütteltraumas eintrat.

Privatgutachen nicht vorgesehen

Ein Privatgutachten, erstellt von einem Oberarzt der Uniklinik Innsbruck wiederum widerlegt dieses Ergebnis. Allerdings ist ein Privatgutachter in diesem Prozess nicht zugelassen, weil es die Strafprozessordnung nicht vorsieht, so die Ausführung von Staatsanwältin Johanna Schunn. Das sei auch vom Obersten Gerichtshof so bestätigt worden.

Der Grazer Gutachter sieht sich selbst nicht – wie vom Verteidiger angesprochen – als befangen. Auch habe er die fachliche Kompetenz, so ein Gutachten zu verfassen, sagte er auf die Frage vom Vorsitzenden des Schwurgerichts, Oliver Kriz. Vom Verteidiger wurde am Dienstag zu Prozessbeginn dennoch ein neuer Gutachter beantragt, das wurde vom Schwurgerichtshof aber abgelehnt. Abgelehnt wurde auch die Vorlesung des Privatgutachtens, weil auch das die geltende Rechtssprechung nicht vorsehe.

Kripo: Verletzung nicht von Notarzteinsatz

Als Zeuge wurde der Chefermittler des Landeskriminalamtes befragt. Er führte aus, dass bei der Obduktion ein zehn Zentimeter großes Hämatom am Kopf des Säuglings entdeckt wurde. Weil es auch beim Notarzteinsatz zu Komplikationen gekommen war, wurde dieser Einsatz nachgestellt. Hier konnte laut Kriminalpolizei aber ausgeschlossen werden, dass die Verletzung von diesem Einsatz stammte.

Am Vormittag wurden auch Lichtbilder von der Obduktion des Leichnams gezeigt. Die Gutachterin der Gerichtsmedizin kam dabei zum Schluss, dass es jedenfalls zu einer direkten, stumpfen Gewalteinwirkung gekommen sein musste. Oder dass die Verletzungen auch durch Schütteln des Körpers aufgetreten sein könnten. Am Nachmittag stehen die Aussagen eines Gutachters auf dem Prozessplan. Ob dann schon ein Urteil verkündet werden kann, ist noch offen.