Nach dem Tod eines sechs Wochen alten Zwillings-Mädchens im Jahr 2018 bestätigte die Sprecherin des Oberlandesgerichts (OLG) Graz, Elisabeth Dieber, auf APA-Anfrage entsprechende Medienberichte, wonach die Anklage rechtskräftig ist.
Vater weist Schuld von sich
Im Juli 2018 war das Baby an schweren Kopfverletzungen gestorben, der Fall war im Dezember 2019 bekannt geworden. Der Vater soll beide Kinder schlafen gelegt haben, eines der Kinder hörte nicht auf zu schreien. Später lag es tot im Bett, so der Vater. Im Spital wurden Schädelverletzungen festgestellt. Der 27-Jährige wies jede Schuld von sich, sein Verteidiger erhob Einspruch gegen die Anklage. „Das OLG hat aber die Einspruchsgründe verneint und die Ermittlungsergebnisse als ausreichend erachtet, dass eine Hauptverhandlung stattfinden kann“, erklärte Dieber.