Chronik

Totes Baby: Einspruch gegen Mordanklage

Nach dem Tod eines Babys im Juli 2018 hat die Staatsanwaltschaft Klagenfurt Anfang Dezember Mordanklage gegen den Vater erhoben. Dagegen will Alexander Todor-Kostic, Verteidiger des Mannes, Einspruch erheben. Er sieht Fehler und Mängel in der Anklageschrift.

„Bei Freunden war der Mann als äußerst verantwortungsbewusster Vater bekannt“, betont der Rechtsanwalt. Es habe mehrere Gutachten zur Abklärung der Todesursache gegeben. Offenbar erst aufgrund des letzten Gutachtens sei nun Mordverdacht angenommen worden. Die Expertise hatte ein Kinderchirurg erstellt.

Erst Tage später Verdacht auf Fremdeinwirkung

Der Vater, er sitzt seit Anfang des Monats in Untersuchungshaft, habe ihm die Ereignisse so geschildert, dass seine sechs Wochen alte Tochter plötzlich Atemprobleme bekommen hätte. Ähnliches sei der Zwillingsschwester eine Woche zuvor bereits passiert. Er habe sofort die Rettung alarmiert, ein Verdacht auf Fremdeinwirkung sei erst Tage später, nach der Obduktion, geäußert worden. Keinem Arzt seien irgendwelche Verletzungen am Körper des Kindes aufgefallen.

Verteidiger: Anschuldigungen nur Vermutungen

Laut Anklage war das Baby an schweren Kopfverletzungen gestorben. Diese Anschuldigungen würden ausschließlich auf Indizien und Vermutungen basieren, kritisiert Todor-Kostic. Er werde versuchen, das Oberlandesgericht Graz davon zu überzeugen, dass die bisherigen, teilweise auch mit sich in Widerspruch stehenden Beweisergebnisse noch nicht die vom Gesetz für eine Anklage geforderte Verurteilungswahrscheinlichkeit aufweisen, so der Anwalt.