Versiegelte Haustür des Opfers
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Gericht

Mord in Feffernitz: Enthaftung beantragt

Nach dem Mord an einer schwangeren Frau in Feffernitz im vergangenen Sommer hat die Verteidigerin des Tatverdächtigen die Enthaftung des Mannes beantragt. Es gebe entlastende Details. Die nächste Haftverhandlung ist am Montag.

Der Tatverdächtige sitzt seit bald sechs Monaten in Untersuchungshaft. Montagfrüh entscheidet ein Haftrichter darüber, ob sie verlängert wird oder nicht. Der 36-Jährige bestritt von Beginn an die schwangere Frau in Feffernitz und das gemeinsame ungeborene Kind getötet zu haben. Die 31-Jährige wurde vergangenen August tot in ihrer Badewanne liegend gefunden, mehr dazu in Mordalarm: Schwangere Frau getötet.

Verteidigerin Christine Lanschützer hat bereits schriftlich die Enthaftung ihres Mandanten beantragt. Sie hält ein Gutachten zur Auswertung seiner Handydaten für unschlüssig. Laut ihrer Darstellung hätte der Beschuldigte 15 Kilometer vom Tatort zum Oswaldibergtunnel binnen dreieinhalb Minuten zurücklegen müssen, was unmöglich sei, so Lanschützer. Sie wirft der Staatsanwaltschaft einseitige Ermittlungen gegen ihren Mandanten vor.

Das Mehrparteienwohnhaus, in dem die Frau getötet wurde
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In diesem Mehrparteienhaus lebte die hochschwangere Frau, die im August tot in ihrer Badewanne aufgefunden wurde

Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Markus Kitz weist das zurück, die von der Verteidigerin aufgebrachten angeblichen Ungereimtheiten lägen nicht vor, so Kitz auf Anfrage des ORF.

Woher stammt die DNA-Spur?

Offen ist nach wie vor, von wem eine männliche DNA-Spur stammt, die auf der Hose des Opfers gefunden wurde. Ein nun vorliegendes Gutachten schließe sämtliche Personen, die nach der Tat an Ort und Stelle waren wie Ersthelfer, Ermittler und Gerichtsmediziner aus. Für Verteidigerin Lanschützer ein Indiz, dass ein anderer Täter mit höherer Wahrscheinlichkeit in Betracht komme. Allerdings wurden am T-Shirt, das der 36-Jährige am Tag der Tat getragen hat, Spuren des Opfers festgestellt.